Aufsatz 
Geschichte der Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu Frankfurt am Main 1804-1904. Von Direktor a.D. Dr. Hermann Baerwald und Dir. Salo Adler
Entstehung
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120 Die Lehrerkonferenzen.

Befugniſſen, wie bereits früher*) erwähnt worden iſt, den Srankfurter Schulen eigentümliche Einrichtungen..

Die preußiſchen Beſtimmungen führten freilich bald auch hier eine Anderung herbei. Sunächſt mußten nach der neuen Ordnung die der Anſtalt zugewieſenen Probekandidaten zur Ceilnahme an der Lehrerkonferenz zugelaſſen werden und hatten nach der amtlichen Vorſchrift bei Beſprechung der Unterrichtsfächer, die ſie erteilten, ſowie bei der Beſchlußfaſſung über die Verſetzung Stimmrecht. Es ging füglich nicht mehr an, unter dieſen Verhältniſſen die außerordentlichen Lehrer von der Konferenz auszuſchließen; daher wurden neben der Konferenz auf An⸗ regung Baerwalds zweimal monatlich Lehrerverſammlungen abgehalten, in denen alle der Konferenz vorzulegenden Angelegenheiten vorberaten wurden. In der Mitte der ſiebziger Jahre traten dieſe Verſammlungen an die Stelle der Konferenz, und ihre Befugniſſe wurden, ohne daß hierüber beſondere Erörterungen gepflogen wurden, auf das den preußiſchen Lehrerkollegien zugewieſene Maß beſchränkt. Den borſitz in der Lehrerkonferenz behielt der Vertreter des Schulrats auch fernerhin. Der Direktor ſtellte zwar 1873 den Antrag, hier gleichfalls dem an allen anderen höheren Schulen beſtehenden Gebrauch zu folgen und die Kon⸗ ferenzen unter ſeinem borſitz ſtattfinden zu laſſen, da der Deputierte des Schul⸗ rats, der außerhalb der Lehrtätigkeit ſtehe, unmöglich ſachlich fördernd auf die Beratung der in der Konferenz zu verhandelnden Gegenſtände wirken könne. Der Schulrat war auch bereit, den Erwägungen zu folgen und auf den Vorſitz Verzicht zu leiſten, der Antrag wurde aber in der Lehrerkonferenz und in aus⸗ führlichen Voten einiger älterer Cehrer an den Schulrat aufs heftigſte bekämpft. Die Gegner erklärten es geradezu für einen Bruch mit der alten Tradition, wenn man dem Direktor dieſe Kompetenz zuerkenne, und wieſen auf die mannig⸗ fachen Vorteile des bisherigen Suſtandes hin, der es insbeſondere ermögliche, daß der Schulrat von allen verhandlungen der Konferenz durch den Delegierten Kenntnis nehme. Der Schulrat griff bei dieſer Stimmung zu dem Ausweg, prinzipiell den Direktor zur Berufung der Lehrerkonferenz und zur Sührung des borſitzes in ihr zu ermächtigen, zugleich aber behielt er ſich das Recht vor, zu jeder Sitzung eines ſeiner Mitglieder zu deputieren, welches alsdann in der Lehrerkonferenz den Vorſitz zu fuühren habe. Die letztere Beſtimmung ließ den bisherigen Suſtand im weſentlichen weiter beſtehen; ſie hatte nur den einen borteil, daß die Konferenz bei Behinderung des Deputierten nicht mehr wie früher vertagt zu werden brauchte. Bei dem Eifer, mit dem die Mitglieder des Schulrats ihr Amt verſahen, hatte der Direktor verhältnismäßig ſelten die Leitung zu führen; ſpäter wurde ſogar neben dem Deputierten des Schulrats ein Stell⸗ vertreter für die Lehrerkonferenz gewählt, der im Behinderungsfalle des erſteren der Konferenz beizuwohnen und den vorſitz zu übernehmen hatte. Erſt in der neuen Schulordnung vom Jahre 1900 iſt dieſe letzte Eigentümlichkeit beſeitigt und der Direktor zum Vorſitzenden der Konferenz auch für den Sall, daß ein Mitglied des Schulrats anweſend iſt, beſtimmt worden.

*) Siehe Seite 72.