Aufsatz 
Geschichte der Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu Frankfurt am Main 1804-1904. Von Direktor a.D. Dr. Hermann Baerwald und Dir. Salo Adler
Entstehung
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118 Gleichſtellung der chriſtlichen Schüler.

Prov.⸗Schulkollegium dem Leiter mitteilen, daß von dem Reichskanzleramt,dem lediglich die Entſcheidung in Militärangelegenheiten zuſtehe, beſtimmt worden ſei, es ſolle fortab zwiſchen chriſtlichen und iſraelitiſchen Schülern kein Unterſchied gemacht und auch hinfort den chriſtlichen Schülern, ſobald ſie nach der Anſicht des Lehrerkollegiums den Anforderungen genügten, ein Meldungszeugnis für den einjährig⸗freiwilligen Dienſt ausgeſtellt werden.

Beziehungen der Anſtalt zu der ſtädtiſchen Schulverwaltung.

Die Einverleibung Srankfurts in den preußiſchen Staat hatte ferner eine Neuordnung der hieſigen Schulverhältniſſe zur Solge, die naturgemäß auch auf das Philanthropin ihre Wirkung übte. In der freien Stadt lag die Verwaltung und Inſpektion der Schulen unter der Oberaufſicht des Senats in den Händen von vier Schulbehörden, und zwar ſtand das Gymnaſium und die Schulen der Landgemeinden unter dem evangeliſch⸗lutheriſchen Konſiſtorium, die Muuſterſchule, die höhere und mittlere Bürgerſchule ſowie die 4 proteſtantiſchen Schulen unter dem vereinigten evangel.proteſt. Konſiſtorium, die katholiſchen Schulen verwaltete die Katholiſche Kirchen⸗ und Schulkommiſſion, die iſraelitiſchen Volks⸗ und Real⸗ ſchulen ſowie die Privatſchulen waren der Gemiſchten Kirchen⸗ und Schul⸗ kommiſſion unterſtellt.

Der ſtädtiſchen Behörde erſchien es ratſam, bevor von der preußiſchen Regierung eine neue Regelung verfügt wurde, ſelbſtändig eine den veränderten Verhältniſſen angepaßte Organiſation des Schulweſens zu ſchaffen. Nach dem Entwurf, der Mitte 1868 den ſtädtiſchen Behörden vorgelegt wurde, ſollte für das Gymnaſium ein Kuratorium, für alle übrigen Schulen die ſtädtiſche Schuldeputation als vorgeſetzte Behoͤrde errichtet werden. Über die Machtbefugniſſe dieſer Deputation gegenüber denjenigen Anſtalten, die wie das Philanthropin bisher der Gemiſchten Kirchen⸗ und Schulkommiſſion unterſtanden, wurden weitläufige Erörterungen gepflogen.

In dem erſten Entwurf wurden der Schuldeputation, der auch ein Vertreter der ifraelitiſchen Gemeinde als ſtändiges Mitglied angehören ſollte, viel weit⸗ gehendere Befugniſſe zugedacht, als der bisherigen Behörde zuſtanden; die Depu⸗ tation ſollte Vorſchläge zur Ernennung der Lehrer machen, die Aufſicht über dieſelben führen, den Lehrgang und die Unterrichtsmittel überwachen, die Räum⸗ lichkeiten der Schule begutachten, Vorſchläge über das von den ſtädtiſchen Behörden zu beſtimmende Schulgeld machen dürfen u. ſ. w.

Die gemiſchte Kommiſſion der ſtädtiſchen Behörden, die dieſen Entwurf zu prüfen hatte, kam indes bald zu der Erkenntnis, daß eine derartige Su⸗ weiſung von Befugniſſen nicht Anſtalten gegenüber am Platze ſei, die von der ſtädtiſchen Verwaltung materiell unabhängig ſeien; ſie konſtruierte in ihrem Entwurf nur die Möglichkeit, daß die genannten Schulen der Schuldeputation unterſtellt würden, und beſtimmte für dieſen Sall, daß dann ein Mitglied der ifraelitiſchen Gemeinde der Schuldeputation beizutreten habe. Gegen die letztere Beſtimmung wandte ſich wiederum der vorſtand der iſraelitiſchen Religions⸗