88 Die Disziplin.
heit der Lehrer ein. Bei der Wahl las ihnen der Lehrer die Schulgeſetze vor und gab ihnen Verhaltungsregeln. 1835 wurde beſtimmt, daß dieſe ſogenannten Dekurionen jedes Vierteljahr von der Lehrerkonferenz ernannt und von deren vorſitzendem inſtalliert werden ſollten.
Vermerke über das Betragen der Kinder enthielten die in den Klaſſen aufliegenden Conduitenbücher, an deren Stelle 1856 die Klaſſenbücher traten. 1828 wurden zur Beachtung für die Schüler„Geſetze für die Schüler und Schülerinnen der Ifraelitiſchen Bürger⸗ und Realſchule“ erlaſſen, die den Schülern bei jeder Heugnisverteilung vorgeleſen wurden.
Hehn Jahre ſpäter erſchien„Anweiſung zum anſtändigen und ſittſamen Verhalten für die Schuljugend, herausgegeben von einem Verein von Lehrern. Hunächſt für die Schüler und Schülerinnen der Ifraelitiſchen Bürger⸗ und Real⸗ ſchule zu Srankfurt a. M.“, das ſogenannte„Anſtandsbüchlein“. Es war nach den Beſchlüſſen der Lehrerkonferenz von Joſt redigiert und wurde in tauſend Exemplaren gedruckt und an die Schüler verteilt. Es enthält die wichtigſten Anweiſungen für das Verhalten der Kinder in folgenden Abſchnitten: 1. Cages⸗ ordnung, 2. Verhalten gegen Eltern und deren Stellvertreter, 3. Verhalten gegen Geſchwiſter und Verwandte, 4. Verhalten gegen Geſinde, 5. auhane bei Tiſche, 6. Verhalten in der Schule a) gegen Lehrer, b) gegen die Schule, c) gegen die Mitſchüler, d) allgemeine Verhaltungsregeln unter verſchiedenen Verhältniſſen, und als Anhang einige Schulgebete.
1845, nachdem das neue Schulgebäude bezogen worden war, wurde ein Reglement für die Schüler und Schülerinnen gedruckt, welches namentlich die Schonung der neuen Räume und der Schulutenſilien anordnete.
Wie wir oben geſehen haben, hatte ſchon um 1830 der Lehrer, der die meiſten Stunden in der Klaſſe gab, gewiſſe beſondere Sunktionen. Die Inſtitution der Klaſſenlehrer führte Direktor Stern alsbald nach ſeinem Amtsantritt ein; er erließ eine Inſtruktion für ſie, die ihre täglichen, monatlichen, vierteljährlichen, jährlichen und allgemeinen Sunktionen regelte.
Das weſentliche der jetzt geltenden Schulgeſetze wird von dem Direktor in der Rede, mit welcher er das Sommer⸗ und Winterſemeſter feierlich eröffnet, den Schülern mitgeteilt.
18. Prüfungen.
In den Seiten, in denen keine aus Sachmännern beſtehende Aufſichtsbehörde für die Schule vorhanden war, ſollten die öffentlichen Prüfungen den Sachmännern und der öffentlichkeit ein Urteil über die Leiſtungen der Schule ermöglichen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß ſie in weiten Kreiſen das Intereſſe für unſere Schule erweckt und wachgehalten haben. Sür die Geſamtheit der Schulgemeinde waren ſie der feſtliche Abſchluß des Schuljahres. Sür manche Schüler mochten


