Die Disziplin. 87
17. Die Disziplin.
Die Schulordnung enthält in ihren§§ 59— 76„Ordnung und Regeln, auf welche die Cehrer während der Schulzeit zu halten haben.“ Es ſoll danach u. a. beſonders Pünktlichkeit und Reinlichkeit bei den Schularbeiten und in der Kleidung gefordert werden. In dem Abſchnitt„von Strafe und Belohnung der Kinder“ §§ 77—81 wird den Lehrern eingeſcharft, von Schlägen bei der Aufrechterhaltung der Disziplin im allgemeinen abzuſehen und bei der Beſtrafung nach dem Weſen und der Begabung der Kinder zu individualiſieren.— Tatſächlich wurde auch mit der größten Strenge auf Reinlichkeit der Kleidung gehalten; Kinder, die unſauber zur Schule kamen, was in der Volksſchule manchmal vorkam, wurden unnach⸗ ſichtlich nach Hauſe geſchickt. Auch pünktliche Erledigung der Kausarbeiten und deutliches und richtiges Sprechen wurde ſtreng gefordert.
Mit Erweckung des Ehrgefühls allein war aber natürlich der Jugend nicht immer beizukommen. Srüh finden wir daher Klagen über körperliche Füch⸗ tigungen, nicht etwa bloß gegen die Lehrer, ſondern beſonders auch gegen den temperamentvollen Oberlehrer, der von dem Schulrat darüber wiederholt ernſtlich zur Rede geſtellt wurde. In ſeinen bei den Akten befindlichen ſchriftlichen Repliken rechtfertigte er ſein Verfahren mit„Niemeyers Grundſätzen der Erziehung und des Unterrichts“ und den Ausſprüchen anderer pädagogiſcher Schriftſteller.
Ein viel häufiger als heutzutage gebrauchtes Strafmittel war der Schul⸗ arreſt, der gewöhnlich von 12 bis 2 Uhr abzuſitzen war. Die Eltern wurden benachrichtigt und aufgefordert, dem Kinde nur Brot zu ſchicken. Da die Kinder im Arreſt ohne Aufſicht waren, zeigten ſich Unzuträglichkeiten, die dazu führten, daß der Portier des Andachtſaales auch als Aufſeher in der Arreſtſtunde ver⸗ wandt wurde, ſpäter kam die Beaufſichtigung durch den Pedellen— ein ſolcher war ſeit 1835 angeſtellt— und ſchließlich die durch Lehrer. Auch wurde die Hahl der Wochentage, an denen über Mittag Arreſt abgehalten wurde, 1857 auf drei vermindert.
Das letzte Disziplinarmittel war die Ausweiſung aus der Schule, die nur durch den Schulrat verfügt werden konnte. Die Schulordnung ſieht ſie vor für den Sall, daß ein Kind„ſo ſehr verderbt ſei, daß deſſen Anweſenheit als der Schule ſchädlich erachtet“ werde. Es iſt vorgekommen, daß der Schulrat ſich ſtrenger erwies als die Lehrerkonferenz.
Als Belohnung für Schüler, die ſich nichts zu Schulden kommen ließen, wurden lange Jahre allſonntäglich von dem Lehrer, der die meiſten Stunden in der Klaſſe hatte, kleine Lobkarten ausgeteilt. Wer binnen acht Wochen ſieben
ſolcher Karten erhalten hatte, bekam eine größere Lobkarte. Unter dem Direktor Stern wurde dieſer Brauch dahin abgeändert, daß nur am Schluß des Schul⸗ jahres ſolche Schüler und Schülerinnen Lobkarten erhielten, welche ſich während des ganzen Jahres durch Sleiß und gutes Betragen ausgezeichnet hatten.
Nach§ 75 der Schulordnung ſetzte der Lehrer, welcher die meiſten Stunden in der Klaſſe hatte, monatlich zwei der beſten Kinder zu Aufſehern in Abweſen⸗


