74 Der Lehrplan.
Auf dieſe Weiſe iſt man dahin gekommen, für die Knabenſchule einen Lehrplan zu ſchaffen, der im weſentlichen dem ſpäteren flormalplan der preußiſchen lateinloſen Realſchulen entſprochen hat.
Auch in bezug auf die Methode des Unterrichts waren ſowohl Heß und Stern als die Lehrer immer bedacht, Sortſchritte ſich anzueignen und zu ver⸗ werten, ohne ſich indeſſen blindlings jeder Neuerung zu ergeben. Eine eingehende Darlegung der Entwicklung des Lehrplanes und der Veränderungen in der methodiſchen Behandlung, die ſich aus den Programmen der Schule und aus den im Schularchiv niedergelegten Verhandlungen der Lehrer⸗ und Sachkonferenzen ergeben würde, ſcheint hier nicht erforderlich, weil ſie keine beſondere Eigen⸗ tümlichkeit zeigen würde. Wir begnügen uns daher, die Entwicklung des hebräiſchen und Religionsunterrichts in den Hauptzügen zu betrachten. Dem hebräiſchen Unterricht waren in der Volksſchule um 1835 in der unteren Klaſſe noch acht wöchentliche Stunden, in der oberen fünf Stunden zugewieſen(die Mädchen nahmen nur an drei davon teil); der Religionsunterricht umfaßte in der unteren Klaſſe eine, in der oberen drei wöchentliche Stunden. In der Knabenrealſchule zählte der hebräiſche Unterricht in der Vorbereitungsklaſſe und in der I. acht, in der II. ſieben, in der III. und IV. fünf und in der V. Klaſſe drei wöchentliche Stunden. Der Religionsunterricht begann in der II. Klaſſe mit zwei Stunden, in der III. waren ihm drei, in der IV. und V. je zwei Stunden eingeräumt. In der Mädchenſchule wurde Hebräiſch nur in der Vor⸗ bereitungs⸗ und 1. Klaſſe mit acht bezw. drei Stunden erteilt. Der Religions⸗ unterricht hatte in der 2., 3. und 4. je zwei, in der oberſten Klaſſe drei Stunden.
Durch den Sternſchen Lehrplan von 1866 erhielt der Hebräiſche Unterricht in der VI.(2. Schuljahr), V. und IV. Knabenklaſſe je vier, in den beiden III. je drei, und in den drei oberen Klaſſen je zwei wöchentliche Stunden, den Mädchen wurde in der 6.(zweitunterſten), 5. und 4. je zwei Stunden wöchent⸗ lich hebräiſcher Unterricht erteilt. Die Knaben und Mädchen hatten von der fünften(drittunterſten) Klaſſe an aufwärts je zwei wöchentliche Religionsſtunden.
Das Ziel des hebräiſchen Unterrichts bei den Knaben war das Verſtändnis der Bibel im Urtext, das durch ausgedehnte Lektüre und grammatiſche Behand⸗ lung ermöglicht werden ſollte. Die Lektüre umfaßte um 1820 den Pentateuch, Joſua und die übrigen hiſtoriſchen Bücher, Jeſajas und die Pfalmen, letztere mit dem hebräiſchen Kommentar zur Mendelsſohnſchen Überſetzung. Mlit der Heit wurde der hebräiſche Unterricht etwas eingeſchränkt, doch umfaßte die Lektüre etwa 1840 noch den ganzen Pentateuch, die Pſalmen und propheten. Auch in Sterns Lehrplan iſt noch die Überſetzung ausgewählter Stücke aus dem Pentateuch, den früheren und ſpäteren Propheten und den Pſalmen angeordnet. Daneben wurden ſchon früh die hauptſächlichſten Gebete überſetzt. Bei den Mädchen beſchränkte ſich der hebräiſche Unterricht auf Leſen und Überſetzen einiger Gebete.


