Aufsatz 
Geschichte der Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu Frankfurt am Main 1804-1904. Von Direktor a.D. Dr. Hermann Baerwald und Dir. Salo Adler
Entstehung
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Allgemeine Verhältniſſe der Cehrer. 71

und denen von dem hervorragend begabten Dr. Michael Creizenach nicht zu reden der Bildungsweg ſchon einigermaßen geebnet war, wie Sabel, Leopold Beer, Hochſtädter, Tendlau, iſt zu ſagen, daß ſie ſich erſt hier die für ihren Beruf erforderlichen Kenntniſſe angeeignet haben. Der erſte, der als geübter und erfahrener Schulmann an die Schule kam, war Dr. Joſt. Auch die Lehrer, welche bei ihrem Eintritt in die Schule mit akademiſcher Bildung ausgerüſtet waren, wie Dr. Lehmann und Dr. 5irndorfer, beide Sohne von Lehrern, haben mit Erteilung von Elementarunterricht begonnen und ſind erſt nach Jahren zum Unterricht in den hoheren Klaſſen aufgeſtiegen. Teblée kam als Abiturient des Mainzer Gymnaſiums, Blum und Schonhof als geprufte Elementarlehrer; die beiden erſteren hatten ihre unterrichtliche Cätigkeit an den Penſionaten von Lehrern der Schule begonnen. Der erſte geprüfte akademiſch gebildete Lehrer war der 1859 eingetretene Dr. Ludwig chlsner. Man kann alſo ſagen, daß das Philanthropin bis etwa 1860 faſt alle ſeine Lehrer ſelbſt herangebildet hat. Auch die Lehrer des Sranzöſiſchen, Néville, Descostes, Tréfouſſe, die zum Unterricht ihrer Mutterſprache herangezogen waren, haben erſt hier Schulunterricht erteilen gelernt.

Bei dieſer Sachlage erſcheint es natürlich, daß die einzelnen Lehrer zunächſt probeweiſe, mit kurzer Kündigungsfriſt und mit einer meiſt geringen Stundenzahl, eintraten. Wenn ſie ſich brauchbar erwieſen, gelangten ſie nach und nach zu voller Beſchäftigung, nach einigen Jahren zur Anſtellung als außerordentliche Lehrer; ein Teil von dieſen wurde ſchließlich, oft erſt nach langen Jahren und in vorgeſchrittenem Alter, ordentliche, penſionsberechtigte Lehrer.

Die Gehälter wurden mit jedem Lehrer beſonders vereinbart. Sie waren gering und reichten ſelbſt bei dem damaligen höheren Wert des Geldes zumeiſt nicht für den Lebensunterhalt. Die Lehrer waren daher darauf angewieſen, jede freie Stunde zu privatunterricht oder ſonſtigem ſlebenerwerb zu benutzen. 1820 be⸗ wegten ſich die Gehälter vollbeſchäftigter LCehrer mit etwa 30 wöchentlichen Stunden zwiſchen 400 und 900 fl.; der Oberlehrer bezog bei freier Wohnung, Licht und Heizung 1250 fl. 1850 waren die betreffenden Grenzen(wenn man vom Geſang⸗ und Seichenlehrer mit 400 und 500 fl. und den Lehrerinnen abſieht) 800 und 1300 fl.; der Oberlehrer bezog damals 1800 fl. Bargehalt. Eine Regulierung der Gehälter mit feſter Gehaltsſkala trat erſt 1871 ein.

Bei Erkrankungen waren die ordentlichen Lehrer verpflichtet, ſich gegen⸗ ſeitig zu erſetzen, die außerordentlichen Lehrer mußten für ihre Stellver⸗ tretung auf eigene Koſten ſorgen; bei längerer Krankheit eines Lehrers über⸗ nahm allerdings der Schulrat oft die Koſten auf die Rechnung der Schule. Bald nach ſeinem Amtsantritt führte der Oberlehrer Dr. Stern ein Reglement über den Erſatz fehlender Lehrer durch Lehrer der Anſtalt ein; es wurde genau verzeichnet, welche Lehrer für jede Unterrichtsſtunde als Erſatz bereit ſtanden.

Bis 1856 wurde, wenn ein Lehrer in den Ruheſtand verſetzt wurde, ſein Ruhegehalt auf Antrag des Schulrats durch beſonderen Beſchluß der Gemeinde⸗ behörden feſtgeſetzt; beſonders verdiente Lehrer erhielten ihr volles Gehalt weiter.