Aufsatz 
Geschichte der Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu Frankfurt am Main 1804-1904. Von Direktor a.D. Dr. Hermann Baerwald und Dir. Salo Adler
Entstehung
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68 Verhältnis der Schule zur iſraelitiſchen Gemeinde.

Ausgaben in Vorrat zu halten und verzinslich anzulegen, wogegen, was über die Summe von fl. 10,000 vorhanden iſt, zur Gemeindekaſſe abzugeben iſt*).

§ 6. Gleichwie die Anſtellung eines Lehrers, deſſen Vorſchlag immer nur von dem Schulrate ausgehen kann, die Beſtätigung hochwürdiger Gemiſchten Kirchen⸗ und Schul⸗Kommiſſion erfordert(§ 6, 4), ſo iſt über die gleichfalls nur vom Schulrate ausgehende Beſtimmung eines Gehaltes die regulativmäßige Ge⸗ nehmigung der Gemeindeverwaltung einzuholen. Vorübergehend zur Aushülfe verwendete Lehrer, welche nach der Sahl der gegebenen Stunden bezahlt werden, ſind in vorſtehender Beſtimmung nicht begriffen.

Die Erteilung der Ständigkeit an einen Lehrer erfolgt auf Antrag des Schulrats durch die Gemeindeverwaltung.

§ 7. Geſchenke und Vermächtniſſe, mit welchen die Schule bedacht wird, ſind als unangreifbarer Sond zu erachten, brauchen aber nicht an die Gemeinde⸗ kaſſe abgeliefert und in den gedachten Kaſſevorrat der laufenden Ausgaben(§ 5) nicht eingerechnet zu werden.

Über Adminiſtration und Verwendung ſolcher Gelder iſt die Schulver⸗ waltung bei Gelegenheit ihrer jährlichen Rechnungsablage ebenfalls dem Gemeinde⸗ vorſtande rechnungspflichtig.

Rufruf der iſraelitiſchen Derwalkungsbehörde vom Juli 1822.

Die Verwaltungsbehörde der iſraelitiſchen Gemeinde findet ſich veranlaßt, über die iſraelitiſche Realſchule Gegenwärtiges an die Gemeindemitglieder ergehen zu laſſen.

Seit einer Reihe von Jahren erfreuet ſich unſere Gemeinde eines Inſtituts, das unter den gemeinnützigen Anſtalten eine der erſten Stellen einnimmt: einer wohl organiſierten und zeitgemäßen öffentlichen Schulanſtalt.

Ein flüchtiger Rückblick auf den höchſt traurigen Huſtand der Jugend⸗ bildung dieſer Grundlage des ſichern Sortſchreitens zum Beſſern vor einigen Jahrzehenten muß jeden Gutgeſinnten von der gebieteriſchen Notwendig⸗ keit einer allgemeinen, nach bewährten Grundſätzen eingerichteten Bildungsanſtalt überzeugen.

Wenn gleich dem Begüterten zu dem Willen auch die Mlittel verliehen ſind, ſeinen Kindern eine dem Swecke der Geſellſchaft und der Kulturſtufe des Seit⸗ alters entſprechende Bildung zu geben, ſo bleibt doch die Jugend des zahlreichen Mittelſtandes und der unbemittelten Klaſſe immer der Gefahr ausgeſetzt, un⸗ wiſſenden und unwürdigen Lehrern in die Hände zu fallen, welche die Eltern täuſchen und die Kinder an Geiſt und Sitten verderben, wofern ihnen nicht offentliche, unter der Aufſicht der obern Schulbehörde ſtehende Anſtalten zu Gebote ſtehen.

Unſchätzbar in dieſer Beziehung iſt das Gute, das unſre Schule ſeit ihrer Entſtehung gewirkt hat. Eine große Anzahl brauchbarer, mit nützlichen Kennt⸗

*) 1865 wurde das Betriebskapital wegen der höheren Ausgaben auf fl. 15 000 erhöht.