64 Der Schulrat.
die Korreſpondenz des Schulrats zu beſorgen und die Akten zu ordnen hatte. Das protokoll und die Archivalien wurden in der Regel in Schränken im Sitzungszimmer des Schulrats aufbewahrt. Der erſte Aktuar war der hieſige Rechtsanwalt Dr. Bingo, von 1819 bis zu ſeinem Code(19. Juni 1844), ſeine Rachfolger waren die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Heukirch vom 1. Juli 1844 bis Mitte 1868, Dr. Alexander Manhayn 1868— 1880, Dr. Jakob Rießer 1880— 1888 und Dr. Ernſt Auerbach ſeit 1888. Dieſe Männer haben ſich bleibende Verdienſte um die Schule erworben, nicht bloß durch die ſorgfältige Protokollführung und die Sammlung der Archivalien, ſondern auch als Rechtsbeiſtände(Syndici) des Schulrats und der Schule.
6. Verhältnis der Schule zur iſraelitiſchen Gemeinde.
Der Vorſtand des Philanthropins hat es von Anfang an niemals unter⸗ laſſen, die ifraelitiſche Gemeindebehörde zu den öffentlichen Prüfungen einzuladen. s war das ein Akt der Ehrerbietung; man hat im Protokoll ſtets ausdrücklich von der Anweſenheit der Behörde Hotiz genommen. Irgend eine amtliche Be⸗ ziehung beſtand jedoch nicht. Als dann im Jahre 1807 durch die neue Stättigkeits⸗ Grdnung der Gemeindevorſtand geſetzlich verpflichtet wurde, für die Errichtung einer allgemeinen Schule für die iſraelitiſche Gemeinde zu ſorgen, und eine Sektion des Gemeindevorſtandes(Schulſektion) mit der Ausführung dieſer Pflicht beauftragt wurde, entwarf die Sektion einen Lehrplan für die zu errichtende Schule. Dieſer Lehrplan erhielt nicht bloß die ſtaatliche Genehmigung, ſondern der Sürſt Primas, ſpäter Großherzog, tat alles, um die Schule(Carls- ſchule) ins Ceben zu rufen. Damals war die Sortdauer des Philanthropins in Srage geſtellt, und es beſtand der Gedanke, daß nach dem Inslebentreten der allgemeinen Schule(Carlsſchule) das Philanthropin aufhören werde zu exiſtieren. Wir haben geſehen, wie der plan dieſer Schulgründung nicht verwirklicht und daß das Philanthropin unter dem Namen Bürger⸗ und Realſchule zu einer öffentlichen Schule für die iſraelitiſche Gemeinde beſtimmt wurde.
Hier bildete ſich nun das erſte amtliche Verhältnis der Schule zur Gemeinde dadurch, daß dem vom Großherzog eingeſetzten Schulverwaltungsrat die drei Mitglieder der Schulſektion der iſraelitiſchen Verwaltungsbehörde angehörten. Es beſtand alſo eine Art Perſonalunion zwiſchen der Gemeindeverwaltung und dem Schul⸗ rat. Das Kompoſtell, welches der Gemeinde lediglich für Schulzwecke am 9. April 1810 käuflich überlaſſen worden war, wurde das Schulhaus der jetzt Bürger⸗ und Realſchule genannten Anſtalt. Eine weitere geſetzliche Verpflichtung, als das Schulhaus zu ſtellen und der Schule die Sinſen gewiſſer genau mit Namen bezeichneter für Schulzwecke beſtimmter Stiftungen zufließen zu laſſen, beſtand für die Gemeinde nicht.


