Die Andachtſtunde und der Andachtſaal. 51
der Synagoge fehlte beides. Das Wort der Belehrung, das von den Rabbinern ausging, war der Geſamtheit unverſtändlich. So bot das Gotteshaus dem heran⸗ wachſenden Geſchlechte weder Erbauung noch Belehrung.
Die Schule wollte durch Einführung eines geregelten Gottesdienſtes und der deutſchen Predigt die Jugend wiederum zur gemeinſamen Gottesverehrung erziehen und in ihr das Bedürfnis zur Teilnahme an dem zu erſtrebenden zeitgemäßen Gottes⸗ dienſt in der Gemeindeſynagoge erwecken.
Johlſon überreichte im März 1814 dem Schulrat den Entwurf einer Sabbatandacht mit deutſchen und hebräiſchen Gebeten, Vorleſen und Überſetzen des Wochenabſchnittes aus der Thorah und deutſcher Rede. Aus der früheren Einrichtung ſollte auch eine Art Cenſur über das Verhalten der Schüler in der zurückliegenden Woche beibehalten werden. Er konnte in ſeiner Eingabe bemerken, daß ſein Plan die volle Billigung des Oberrabbiners Hirſch Horowitz(geſt. 8. September 1817) beſitze. Aber er erreichte nur, daß die Andacht vom Sonntag auf den Sabbat verlegt wurde. Sonſt behielt ſie im weſentlichen ihre bisherige Sorm, zumal blieb die hebraiſche Sprache ihr fern. Die Andacht fand in einem Klaſſenzimmer ſtatt. ſach einem unter Begleitung der Orgel geſungenen Lied oder einem Gebet wurde eine religiöſe oder moraliſche Wahrheit nach einem zu Grunde gelegten bibliſchen Cext erläutert und ihre Anwendung ans Herz gelegt. Ein Geſang beſchloß die Stunde(Progr. 1814, S. 30).
Die Notwendigkeit einer ſolchen Einrichtung zur religiöſen Erziehung der Jugend legte Heß in der Einladungsſchrift von 1816 eindringlich dar. Er ver⸗ offentlichte zugleich vier Reden, welche bei dieſen Andachten von ihm, Johlſon, Weil und Zirndorfer gehalten waren.
Die Abhaltung der Andachtſtunde bildete ſeitdem einen integrierenden Teil der Aufgabe der Schule. Als einen ſolchen betrachtet ſie auch die Schulordnung von 1822, welche in den§§ 92—95 beſtimmt, daß alle 14 Cage Samstags um 10 Uhr ordentliche Andacht iſt, an der alle ordentlichen Lehrer teilnehmen müſſen; die Schüler ſollen zu regelmäßigem Beſuch der Andacht und anſtändigem Betragen darin angehalten werden. Die Andacht wird durch ein aus dem Johlſonſchen Geſangbuche abzuſingendes Lied eröffnet und geſchloſſen. Der Oberlehrer und der Hauptlehrer der Religion ſind zu Vorträgen in ihr verpflichtet, die übrigen Lehrer konnen auch ſolche halten. Der Singlehrer muß in jeder Andachtſtunde zugegen ſein.
Schon von Anfang an nahmen außer den Lehrern und dem Schulrat Erwachſene in größerer Anzahl an dem Gottesdienſte teil, der durch den aus⸗ ſchließlichen Gebrauch der deutſchen Sprache im Gebet, den Geſang der Gemeinde und die deutſche Predigt etwas bot, was die deutſche Judenheit jener Seiten noch wenig kannte. Beſonders bot die neue Einrichtung auch den Srauen die Möglich⸗ keit, ſich religios zu erbauen zu einer Seit, wo für ſie, die doch zumeiſt der hebräiſchen Sprache gänzlich unkundig waren, ſonſt keine Gelegenheit dazu beſtand. Schon im Januar 1815 führte Heß in einem Bericht an den Schulrat aus, daß die Andachtſtunde mehr von Erwachſenen als von Schülern beſucht werde.
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