Bedrängniſſe. Die Schulordnung.
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Die Schülerzahl war nicht ganz auf der Höhe des Philanthropins geblieben. 1817 beſuchten nach einem damals von dem Oberlehrer Heß aufgeſtellten Ver⸗ zeichnis 112 Knaben und 87 Mädchen die Realſchule; in der Volksſchule, in der ſeit 1814 Knaben und Mädchen ſaßen, waren 36 Knaben und 50 Mädchen. Die in einer größeren Hahl auftauchenden„Winkelſchulen“ machten der Real⸗ und Volksſchule doch erheblich Konkurrenz; mehrfach klagt der Schulrat darüber. Die Errichtung eines Knabeninſtituts durch Dr. Weil im Jahre 1818 hatte der Srequenz der Schule ſchon Abbruch getan, 1820 gedachte Dr. Weil auch ein Mädchen⸗Inſtitut zu errichten, doch kam dieſes nicht zur Ausführung. Auch ſtand das Jakob Sachsſche Inſtitut dauernd in Blüte. Das Konſiſtorium be⸗ ſchränkte 1822 die Schülerzahl der Sachsſchen Anſtalt auf 100 Kinder beiderlei Geſchlechts. Sachs wandte ſich daraufhin beſchwerdeführend an den Senat mit einer auch im Publikum verbreiteten Denkſchrift, die manche Ausfälle gegen die Gemeindeſchule enthielt. Der Schulrat ließ durch Heß und Dr. jur. Bingo eine Erwiderung ausarbeiten und dem Senat zuſtellen ſowie im Publikum verbreiten. Hu der Verminderung der Srequenz mochten auch die in der öffentlichkeit nicht unbekannten Streitigkeiten der Lehrer und ihr manchmal zu handgreifliches Erziehungsverfahren beitragen.
Um einzelnen Lehrern aufzuhelfen, bei denen die Gehälter zum Lebens⸗ unterhalt nicht recht ausreichten, beſchaftigte man ihre Srauen als Handarbeits⸗ lehrerinnen; ſo war Srau Heß von Juli 1813 ab(bis Ende 1825), Srau Johlſon ſeit April 1814(bis April 1825) und Srau Lehmann ſeit Mai 1816 als Lehrerin tätig. Der Eintritt der Srauen brachte aber Mißhelligkeiten ins Lehrerkollegium; im Dezember 1816 drohte der Schulrat,„wenn er Kabalieren und Einmiſcherei der beſſeren Hälfte der Lehrer fernerhin bemerken ſollte, ſo ſeien alſobald alle verheirateten Lehrerinnen ohne weiteres außer Lehrfunktion erklärt und geſetzt“.
Als Heß Ende 1815 einen Kontrakt auf längere Seit verlangte, von dem er ſein Verbleiben an der Schule abhängig machen wollte, konnte ihm das nicht gewährt werden, und er mußte auf ſechsmonatliche Kündigung eingehen. Dabei war er mit einer Stundenzahl belaſtet, die ihm die Beaufſichtigung der Lehrer unmöglich machte. Dem vielſeitig begabten, genialen Nlann war auch die für den Leiter einer Schule unbedingt erforderliche pünktlichkeit und Ordnungs⸗ liebe verſagt, und bei der Lebhaftigkeit ſeines Temperaments mußten Schüler und Schülerinnen ſeine ſchlimmen Launen manchmal empfindlich büßen. So kamen denn Klagen über ihn wegen Unpunktlichkeit und Mißbrauchs der Süchtigungs⸗ gewalt an den Schulrat. Auch über einzelne Lehrer wurde geklagt. In dieſer Lage berief der Schulrat einmal im Dezember 1816 alle Lehrer und Lehrerinnen zu einer dVerſammlung, in der ſie unter Androhung der Kündigung zu ruhigem Benehmen, Bezeugung gegenſeitiger Achtung und Vermeidung von Mißhandlungen der Schüler ermahnt wurden. Hicht immer ergriff der Schulrat die rechten Mittel; ſtatt die Autorität des Oberlehrers zu ſtärken, beſtellte er im Juni 1817 die Lehrer Weil und Zirndorfer, um über die Pünktlichkeit des Oberlehrers zu wachen.


