38 Die letzten Jahre des jüdiſchen Philanthropins.
weiblichen Natur und Anlagen, und die Notwendigkeit einer bedeutenden Stunden⸗ zahl für weibliche Arbeiten herbeiführen“. Daneben ſollte eine Volksſchule für Mädchen eingerichtet werden, 2 Abteilungen mit je 18— 20 wochentlichen Unterrichtsſtunden; weibliche Arbeiten ſollten in der Volksſchule zunächſt nicht gelehrt werden, weil die Mädchen zu deren Erlernung im Hauſe reichlich Gelegenheit hätten.
Die Großherzogliche Ober⸗Schul⸗ und Studieninſpektion genehmigte dieſen Lehrplan.
Ende 1812 war auf Anordnung des Großherzogs die„Bürger⸗ und Real⸗ ſchule der katholiſchen Gemeinde“(Domſchule) in Srankfurt kerſtere drei Klaſſen, letztere eine Klaſſe mit je 2jährigem Kurſus, ſo daß alſo der Geſamtunterricht an der Bürger⸗ und Realſchule 8 Jahre umfaßte) errichtet worden*). Die Großherzogliche Ober⸗Schulkommiſſion forderte auch den Oberlehrer der Muſter⸗ ſchule Dr. Seel auf, einen ausführlichen Lehrplan auszuarbeiten, wie er in der muſterſchule von dem Heitpunkte an, wo ſie als„höhere Bürger⸗ und Realſchule“ zu betrachten ſein würde, befolgt werden ſollte. Seels Organiſationsplan bietet für Knaben 5 Elementar⸗ und 3 Realkurſe, alſo auch Sjährige Unterrichtszeit; für Mädchen 2 Elementar⸗ und 3 Realklaſſen**). Auf dieſe Weiſe gab es um die Mitte des Jahres 1813 für den Teil der katholiſchen, proteſtantiſchen und jüdiſchen Jugend, welcher ſich dem Kaufmanns⸗ oder hoheren Gewerbeſtande widmen wollte, drei geſonderte Schulen, welche vom Staate als Bürger⸗ und Realſchulen bezeichnet und anerkannt wurden. Ueben dieſen Schulen war man in Begriff„für die Klaſſe der hieſigen Jugend, welche zu profeſſioniſten, Hand⸗ werkern und überhaupt für ſolche Geſchäfte beſtimmt war, die dem Grade und dem Umfange nach wenige Kenntniſſe erforderten“, Volks⸗ oder Bezirksſchulen einzurichten. Sür die Ifraeliten bedurfte es nach dem von Heß vorgelegten Plane keiner beſonderen Volksſchule, es genügte, mit der Bürger⸗ und Realſchule eine an die 2. Klaſſe ſich anſchließende Klaſſe für Handwerker zu verbinden.
Der Großherzog genehmigte Heß’ Plan„proviſoriſch in der Erwartung, daß die neueren Maßregeln des Gouvernements nach und nach bei der iſraelitiſchen Gemeinde diejenige AÄnderung in der Anwendung ihrer Kräfte und Sähigkeiten hervor⸗ bringen ſollten, wodurch ſie auf die gleiche Linie mit den übrigen Bürgerklaſſen chriſtlicher Gemeinden geſtellt wird, und welche dann auch eine gleiche Ein⸗ richtung ihres Schulweſens mit jenem der chriſtlichen Gemeinden geſtatten wird.“ Am 18. Juli 1813 wurden der Großherzogliche Kommiſſar bei der ifraelitiſchen Gemeinde von Itzſtein und Heß von dieſer Entſchließung in Kenntnis geſetzt, und Heß wurde von der Großherzoglichen Schul⸗Kuratel beauftragt, wegen Eröffnung
*)„Untertänig gehorſamſte Vorſtellung und Bitte von ſeiten des Vorſtands der katho⸗ liſchen Kirchengemeinde zu Srankfurt a. Nl. an die deutſche Bundesverſammlung“. 1844. S. 27 und 121 ff.
*) R. Sroning, Geſchichte der Muſterſchule. Seſtſchrift zur Hundertjahrfeier S. 67.


