Die letzten Jahre des jüdiſchen Philanthropins. 37
zu gering ſei, den Sortbeſtand des Philanthropins dadurch zu ſichern, daß er es als Realſchule anerkenne und die unteren Klaſſen als Elementarſchule damit in Verbindung laſſe. Durch Unterſtützung des Staats werde auch das Schulgeld geringer und dadurch die Anſtalt gemeinnütziger werden.
Dieſes Gutachten und der von den Vorſtehern des Philanthropins erbrachte ſachweis, daß ſie ohne Unterſtützung des Staates die armen Schüler entlaſſen müßten und die Exiſtenz der Anſtalt überhaupt bedroht ſei, bewirkten es zuſammen mit den Geſuchen vieler iſraelitiſcher Samilienväter wegen Erhaltung der Anſtalt, daß die Oberſchulkuratel beſchloß, durch einen Delegierten ſich genaue Kenntnis von dem Huſtand des Philanthropins zu verſchaffen. So erſchien denn der Generalkurator des öffentlichen Unterrichts Dr. Pauli ſelbſt im Philanthropin, nahm von deſſen Einrichtungen Kenntnis, wohnte dem Unterrichte bei, prüfte die Schüler, und auf den darüber erſtatteten ſehr günſtigen Bericht verfügte die großherzogliche Regierung, daß das philanthropin den Grundſtock der für die ifraelitiſche Gemeinde neu zu gründenden öffentlichen Schule bilden und in dieſe übergehen ſolle.
Mlit der Ausarbeitung eines Lehrplanes für dieſe neue Schule, welche ſchon am 1. Mai 1813 erôffnet werden ſollte, wurde die Direktion und der Oberlehrer des Philanthropins betraut, und im März 1813 wurde der Lehrplan der groß⸗ herzoglichen Schulbehorde vorgelegt.
Dieſer von Heß ausgearbeitete und von der Direktion des Philanthropins gutgeheißene Plan zu einer„Bürger⸗ und Realſchule für die iſraelitiſche Gemeinde zu Srankfurt a. Nl.“ berückſichtigt in gleicher Weiſe die Bildungsbedürfniſſe der ärmeren wie der wohlhabenderen Schichten der jüdiſchen Bevolkerung.
Die Knabenſchule ſoll mindeſtens 5 Klaſſen mit je zweijährigem Kurſus, alſo eine 10jährige Lehrzeit, haben. In den beiden unteren Klaſſen, alſo den 4 erſten Schuljahren, ſoll der Unterricht allen Kindern ohne Ausnahme gemeinſam ſein, alsdann aber ſollen diejenigen Schüler, die ſich einem Handwerß widmen, in eine dritte Klaſſe(für Handwerker) treten, in welcher ſie einen für ihren zukünftigen Beruf paſſenden Unterricht und die notwendigen Kennt⸗ niſſe erhalten und bis zum Eintritt in der Lehre verbleiben ſollen; die anderen (wohlhabenderen) dagegen treten in eine andere Abteilung der dritten Klaſſe und nach Abſolvierung derſelben in die aus zwei Klaſſen mit je zweijährigem Kurſus beſtehende Realſchule, in der ſie einen weiterführenden Unterricht in der Religion, im Deutſchen, Sranzoſiſchen und Hebräiſchen, in Geſchichte, Geographie, laturgeſchichte, Naturlehre, Anthropologie, Mathematik, im Rechnen und Buch⸗ halten, Schreiben, Heichnen und Geſang erhalten.„Auf dieſe Weiſe“, meinte Heß,„würden die Sorderungen des Staates und die Wünſche der Eltern befriedigt, und die Anſtalt würde eine gute Aufnahme finden“. Die Mädchenſchule (für die Töchter bemittelter Eltern) ſollte aus 4 Klaſſen mit je zweijährigem Kurſus und zwar aus 3 Elementarklaſſen und einer Realklaſſe beſtehen und im allgemeinen dem Plane der Knabenſchule folgen, mit denjenigen Modifikationen, welche„die Rückſicht auf die zukünftige Beſtimmung, auf die Verſchiedenheit der


