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Die letzten Jahre des jüdiſchen Philanthropins. 35
ihrem eigenen Beſten und zum dauerhaften Wohle des Staates zu entwickeln.— Die Arbeit aller Einſichtigen war darauf gerichtet, nach Erlangung der äußeren Sreiheit um ſo energiſcher auch eine innere Emanzipation herbeizuführen.
Das Philanthropin entwickelte ſich, nachdem es durch eine Mädchenſchule erweitert war, unter wachſender Ceilnahme aller hieſigen Sreunde des Schul⸗ weſens. Bei der Ende Januar 1812 ſtattgehabten Prüfung erſchienen außer dem Mlaire Guiollette, dem Herrn von Itzſtein, dem größtem Teil der katholiſchen Geiſtlichkeit, der Lehrer des Gymnaſiums und der Muſterſchule auch Kerr und Srau von Bethmann, und am Schluß der Prüfung bekundeten beide ihr beſonderes Intereſſe für die Anſtalt: Herr von Bethmann teilte Geiſenheimer ſeinen Wunſch mit, für einen beim Philanthropin angemeldeten gut begabten chriſtlichen Knaben (namens Ullmann) das Schulgeld zu bezahlen, und Srau von Bethmann über⸗ nahm die Sahlung des Schulgeldes für ein armes jüdiſches Mädchen.
Um dieſe Zeit, am 1. Sebruar 1812, erſchien das Unterrichtsgeſetz für das Großherzogtum Srankfurt. Die weſentlichen, uns hier intereſſierenden Beſtimmungen dieſes Geſetzes, dem Srankfurt ſeine erſten öffentlichen Volksſchulen verdankt, ſind:
Alle Schulen ohne Ausnahme ſtehen unter Aufſicht des Staates und alle an den Schulen definitiv angeſtellten Lehrer ſind Staatsdiener.
An der Spitze des Schulweſens ſteht ein Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts Gu dieſem Amte wurde Dr. Theodor pauli berufen). Ihm ſind die in jedem der vier Departements des Großherzogtums zu errichtenden Ober⸗ Schul⸗ und Studieninſpektionen untergeordnet. Dieſe Inſpektionen, in welchen
die Konfeſſionsgemeinden vertreten ſein müſſen, beſtehen aus vier, höchſtens ſechs von dem Großherzog zu ernennenden Ober⸗Schul⸗ und Studienräten. Sür das Departement Srankfurt wurden am 19. Sebruar 1812 zu Ober⸗Schul⸗ und Studienräten ernannt: 1. Senior Hufnagel, 2. pfarrer Kirchner, 3. Geiſtlicher Rat Orth, 4. Dr. med. J. S. Oppenheim, 5. pfarrer Paſſavant, 6. Geheimer Legationsrat Il. Vogt.
Es wird ein ſtaatlicher Schulfonds gebildet. Sür Srankfurt wird der Ertrag des Wechſelſtempels zum allgemeinen Schulfonds beſtimmt und auf die Schulen der vier Konfeſſionsgemeinden nach einem feſtgeſtellten Verhältnis verteilt, für die iſraelitiſche Gemeinde werden aus demſelben fl. 2000 jährlich beſtimmt.
Solgende Schulen ſollen errichtet werden:
1) eine hinreichende Anzahl nach denſelben Grundſätzen eingerichtete konfeſſionelle Volksſchulen. Die Konfeſſionsgemeinden haben für das Schullokal zu ſorgen und auch die Lehrer zu beſolden, ſie duͤrfen Schulgeld erheben und werden auch aus dem ſtaatlichen Schulfonds unterſtützt,
2) eine konfeſſionsloſe Normalſchule(Lehrer⸗Seminar),
3) in den Handels⸗ und Sabriſſtädten kKonfeſſionsloſe Realſchulen und höhere Mädchenſchulen,


