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Die Schulſektion und die Carlsſchule. 27
ſehen. Ihm wuchs der Mut, er faßte den Gedanken, auf einem freien Pplatze, umgeben von Gartenanlagen, der Raum zur Erholung und zu gymnaſtiſchen Übungen darbot, ein großartiges Schulgebäude für 600 Kinder zu errichten; er wollte darin„dem Regenten ein Nationalwerk vor Augen ſtellen, welches Hochſtdenſelben von dem Willen des Ganzen, ſich zu beſſern, überzeugen und dadurch zum Heile der Juden auf die Geſetzgebung wirken ſollte.“ Die neue Schule, meinte die Schulſektion, müßte ſo ausgeſtattet werden, daß ſie eine Muſter⸗ ſchule und die Srankfurter Iſraelitiſche Gemeinde durch dieſelbe allen andern ein Vorbild werde.
Die Generalkommiſſion unterbreitete den plan dem Sürſten primas mit dem Gutachten, vor allem noch die Erinnerungen der Oberkuratel des Studien⸗ weſens zu vernehmen. Allein der Sürſt wollte keinen Aufſchub. Er genehmigte den Namen Carlsſchule und reſkribierte am 8. Auguſt 1808:„Lehranſtalten ſind dringendes Bedürfnis, zumalen bei der hebräiſchen Hation, die hierin ſehr vernachläſſigt iſt. Mein angelegentlichſter Wunſch geht dahin, daß dieſer plan, ſo wie er iſt, ſogleich proviſoriſch nebſt den Bemerkungen des Direktorial⸗Rats Itzſtein ausgeführt werde. Spatere treffliche Bemerkungen der Generalkuratel können in der Solge vieles verbeſſern. Interim aliquid fit, die Heit iſt edel. Klingenberg, 8. Auguſt 1808. Carl.“
Am 10. Auguſt 1808 teilte die fürſtlich Primatiſche Generalkommiſſion (C. Graf Beuſt) dem Ober⸗polizeidirektor von Itzſtein mit, daß der Sürſt den Plan der Carlsſchule proviſoriſch genehmigt habe, vorbehaltlich der Verbeſſerungen, welcher er fähig ſei, und worüber ſ. St. die Oberſchulkuratel ſich näher zu äußern habe. Der plan ſollte zur Ausführung gelangen mit Berückſichtigung der von dem Ober⸗Polizeidirektor von Itzſtein dabei gemachten Bemerkungen.
1) Es ſollten die Kinder von 4 bis 6 Jahren mehr geſchont werden, 2) es ſollte zum allgemeinen 5wangsgeſetz erhoben werden, daß alle Väter ohne Unterſchied, ob ſie reich oder arm ſind, ihre Kinder die Schule..... beſuchen zu laſſen verbunden ſeien, ſofern nicht etwa aus beſondern vorwaltenden Gründen eine desfallſige Dispenſation, dem Sinne des§ 27 der Stättigkeit gemäß, nachgeſucht und erhalten worden ſei“*). In dem Schriftſtück finden ſich noch Anordnungen betr. Schulgeld und Ver⸗ wendung von Stiftungsgeldern zur Schaffung eines Schulfonds. Zugleich wird mitgeteilt, der Sürſt ſei„nicht abgeneigt gnädigſt zu verwilligen, daß, ſolange bis für die neu zu errichtende Schule ein eigentümliches Lokal erworben werden kann, ein ſchicklicher Raum in dem Gebäude des ehemaligen Dominikanerkloſters oder Kompoſtells, ſoweit es ohne Störung des dortigen Bauplanes geſchehen kann, gegen einen leidlichen Zins dafür auserſehen und beſtimmt werde.“
Die Schulſektion veröffentlichte nunmehr in einem Aufruf an die Gemeinde den genehmigten Unterrichtsplan mit einem Rückblick auf die früheren Schul⸗
„ gegen den plan einer Swangsſchule ſprach ſich mit gewichtigen Gründen Günderrode aus in einem Gutachten vom 3. Dezember 1808, abgedruckt im Progr. von 1875, S. 34 ff.


