Aufsatz 
Geschichte der Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu Frankfurt am Main 1804-1904. Von Direktor a.D. Dr. Hermann Baerwald und Dir. Salo Adler
Entstehung
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22 Die Stättigkeit von 1807. Jüdiſche Handwerker.

2. Die Stättigkeit von 1807.

Jüdiſche Handwerker.

Gegen Ende des Jahres 1807 erſchien dieNeue Stättigkeits- und Schutz⸗ Ordnung der Judenſchaft zu Srankfurt a. M., deren Verfaſſung, Verwaltung, Recht und Verbindlichkeiten betreffend, wie ſolche von Seiner jetzt glorreich regierenden Hoheit des ſouveränen Sürſten Primas der Rheiniſchen Conföderation feſtgeſetzt und ſanctioniert worden iſt. Srankfurt a. III., gedruckt bei Varrentrapp und Wenner, 1808. Dieſes Geſetz trat an die Stelle derdem Seitgeiſte und dem dermaligen Standpunkte der jüdiſchen Nation nicht mehr anpaſſenden Stättigkeits⸗ rdnung vom Jahre 1616 und hob zugleich die ihr etwa widerſprechenden in dem hieſigen Statuten⸗Geſetzbuch der Reformation und andern vorhinigen hieſigen Edikten und Geſetzen in Betreff der Juden, oder ſonſten vorkommenden verordnungen auf. Die neue Stättigkeit bezeichnete gegen die Stättigkeit von 1616 einen weſentlichen Sortſchritt; aber wie Dalberg in ſeiner Geſetzgebung immer auf tunliche Berückſichtigung der beſtehenden Verhältniſſe bedacht war, ſo gewährte ſie den in der hieſigen Bürgerſchaft beſtehenden Anſchauungen und Vorurteilen weitgehende Berückſichtigung: das Judenquartier wurde erweitert, aber das Ghetto blieb, wenn auch ohne abſchließende Mauern und Core, beſtehen, die Erlangungdes Schutzes wurde erleichtert, aber das Bürgerrecht blieb den Juden verſagt. Die pharaoniſchen Beſtimmungen betreffend Beſchränkung der Eheſchließungen auf eine beſtimmte Sahl und das Verbot des Talmudunterrichts ſeitens der dermaligen, ſowie die Vorſchrift einer Prüfung der Rünftig anzu⸗ ſtellenden Rabbiner durch das lutheriſche Konſiſtorium wurde als ſchimpflich empfunden. Während nun ſo Schriften gegen und für die Stättigkeit das offentliche Intereſſe in Anſpruch nahmen, waren die Vorſteher des Philanthropins bemüht, die in dem neuen Geſetz dargebotenen Erleichterungen und zweckmäßigen Beſtimmungen zur Verbeſſerung der Jugenderziehung zu verwerten.

Die neue Stättigkeit geſtattete den Juden die Erlernung und Ausübung des Handwerks. Die Vorſteher des Philanthropins beſchloſſen ſofort, nicht bloß Höglinge des Philanthropins, die nach Alter und Vorbildung ſich dazu eigneten, zu tüchtigen chriſtlichen Meiſtern in die Lehre zu geben, ſondern auch andere dazu geeignete Knaben dem Handwerk zuzuführen. Geiſenheimer gründete eine Handwerkerkaſſe, die nach kurzer Zeit über 2000 fl. verfügte, und dieſe Beſtrebungen erhielten dadurch einen Anſporn, daß auch der Sürſt Primas für denſelben Zweck Ilittel bereit ſtellte. Die Lehrer des Philanthropins erhielten den Auftrag, ihre Schüler in geeigneter Weiſe über den hohen Wert und die Bedeutung des Handwerks zu belehren und dadurch ſowiedurch Unterweiſung in einigen darauf ſich beziehenden Kenntniſſen in der Jugend die Liebe zum