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unwidersprechlich dargethan. Es entspricht erstlich nicht der Wahrheit, wenn Socrates, der ja in seinem gegenteiligen Urteile und Entschlusse schon längst zweifellos klar und entschieden ist, zu Kriton sagen würde:„Denn es ist mir ja wohl viel wert, wenn du mich überredest dieses zu thun, nur nicht wider meinen Willen“(Schleierm.); er hätte Jan. wie Buttmann bemerkt, wenig- stens sagen müssen xsoi xονα dy xotoin y; aber selbst diese Ironie wäre hier nicht am Platze. Auch müsste es nicht xsztoat heiszen, sondern xsièein", wie Stallbaum in der neueren Auflage von 1858 auch anerkennt, so dass er seine frühere Ansicht fallen läszt und xstoavtA de vorschlägt. Endlich wäre es doch mehr als auffallend, dass weder ein eus bei xpättetv(raör' à. E xgätrsty oder radt“ 2EE dety xprrsty) noch ein u bei Axovroc diesen angeblichen Sinn der Worte anzeigt. ¹²)
Aus diesen und anderen Gründen— auch rabta xtrsty kann nämlich den verlangten Sinn nicht haben— ist also mit Buttmann s vielmehr als Objekt zu zetoa und bezw. Subjekt zu xpäãrtet anzusehen und äxoνεεα ον ²u denken. Aber wenn Buttmann nun erklärte: tibi persuadere, ut hoc facias i. e. ut desinas tandem eandem saepe rationem repetere, so bemerkt Sommer dagegen mit Recht, die Worte rabta treiy könnten diesen Sinn nicht haben und nicht bedeuten xlοεεενεαν (oder richtiger A5d2ee); es hätte dann wohl heiszen müssen xtaxi dε τ5O HLh wotsty i. e. L Ast XL ety roy do toy X6Oy rX.
Ad ²) Auf die Bedeutung von rabta xärcsty(i. e. haec agere,„So handeln“ oder„dieses betreiben“) im Unterschiede von robro xoist(i. e. hoc facere,„dieses thun“) hat zuerst Sommer nachdrücklich hingewiesen und gegenüber der Interpretation von Wolf, Schleiermacher und Stall- baum! sowohl als auch von Buttmann mit Recht geltend gemacht, dass weder fugam capessere, oder sagen wir lieber&yε νοε ννε ϑνιντνQνααν εεεε εmπειενπαα, noch auch xα εοοαιι(⁷der xανοααο ε) durch radta xoãrrsty ausgedrückt sein könne. Minder glücklich aber ist er in dem, was er gegen Ficinus vorbringt, sowie in der eigenen Deutung der Worte.
Da nämlich Ficinus übersetzt:„multi facio persuaso te haec agere, non autem invito“, so folgerte schon Buttmann, er müsse xsicac os entweder in seiner Handschrift gelesen oder selbst verbessert haben, so dass xsiaac s„mit deiner Zustimmung“ den reinen Gegensatz bildet zu*λκ b oοα Sc. 605. Diese Lesart hat bekanntlich Hermann aufgenommen und zu Ehren gebracht, dem die neuern Herausgeber(Ludwig, Cron, Wohlrab) gefolgt sind. Sie giebt auch ohne Frage einen leidlich guten Sinn, und rabra xpärrety scheint ganz am Platze, sobald wir es nicht einfach deuten„dass ich im Kerker verbleibe“, sondern die Stelle so verstehen:„Ich lege einen groszen Wert darauf mit deiner Zustimmung hierin zu handeln und(?) nicht gegen deinen Willen“. ¹²)
Wenn nun aber Sommer gegen Ficinus bemerkt(S. 542):„obscurius haec his verbis dicta essent, quum rabta xeärrezv non possit nisi ad Critonem referri“, und schlieszlich(S. 547) selbst die Erklärung aufstellt, rabra xpärrew, sei so viel als dixata xpärrety und der Sinn der Worte dieser: „ut tibi persuadeam ita i. e. iuste agendum esse, non autem invito“, so liesse sich dagegen doch noch eher behaupten:„sed obscurius haec his verbis dicta sunt“, und mit Recht fragen:
¹) Mit Recht sagt Sommer I. I. 543:„illa obiecti omissio cum per se dura ac molesta est, tum eo aegrius fertur, quod ne verbis quidem.ναα p ϑοos pronomen ob additum est.“ ¹3) So Cron, p. XI, durch dessen Uebersetzung jedoch das àxα⁴α y in ungehöriger Weise abgeschwächt wird.


