6. a) Rondo für Klavier zu vier Händen. 1... C. M. v. Weber. b) Masurek 2..G(. M. v. Weeher.
7. a) Der getreue Pekart von Goethe; b) Le Chene et le Rosenu par 1
8. Chor: Wanderlust: Es ziehn nach fernen Landen.... Fr. Abt.
9. a) Casabianca by Felicia Hemans: b) Verg. Aeneis I v. 124— 147: c) Hom. Odyvssee 23. 166 ff. 10. Abschiedsworte des Unterprimaners Wagner an die Abiturienten.
Vergebung der Prämie aus der Heinrich-Hammelmann-Stiftung.. 11. a) Duett für Violine und Violoncello mit Klavierbegleitung.. R. Schumann. b) Lied ohne Worte„. 3 F. Mendelssohn. 12. Ansprache des Direktors an dis abgehenden Schüler. 13. Chor: Abschiedsgruss: Es geht durch die Luft ein Frühlingswehn. Fr. Schildhauer.
Ferienordnung für das Jahr 1905. Die Ptingstferien dauern vom 11.—14. Juni(einschl.). V Die Herbstferien v. 1.— 16. Okt., Die Sommerferien„„ 9. Juli bis z. 7. August. Die Weihnachtsferien vom 24. Dez. bis 7. Januar.
Beurlaubung im Anschluss an die Ferien kann nur dann gewährt werden, wenn der Gesundheitszustand des Zöglings es erfordert. Urlaubsgesuche müssen dem Direktor recht- zeitig eingereicht und genügend begründet werden.
Den Eltern unserer Schüler wird empfohlen, ihre Söhne den Konfirmanden- unterricht in dem Jahre besuchen zu lassen, wo die Knaben der Obertertia des Gymnasiums. der Tertia oder der Sekunda der Realschule angehören.— Die Lehrer unsrer Anstalt sind gerne bereit, den Eltern über die Leistungen und das Betragen ihrer Söhne mündlich Aus- kunft zu geben, damit gemeinschaftlich Sauf flei eissiges Arbeiten und gutes Betragen der Schüler hingewirkt werden kann, doch sind Besuche der Eltern wenige Wochen vor der Versetzung zu vermeiden, da es dann für die Schüler zu spät ist, frühere Versäumnisse wieder gut zu machen.— Hamit die Schüler und durch diese ihre Eltern wissen, wann und wo sie die Lehrer sprechen können, wird eine Zusammenstellung der Sprech- stunden auf dem Flur des Schulgebäudes und ausserdem in den einzelnen Klassen ange- schlagen.— Der Direktor ist in Schulangelegenheiten täglich von 10—11 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer zu sprechen.
Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letz- terer kann anf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulor dnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler ſiber Mittag in Homburg pleiben, müssen ihre E Atern dafür sorgen, dass sie in einer Fa- milie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nac hmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.
Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen dentscher und lateinischer Druckschrift. 2) Fer- tigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gan- zen Zahlen, 4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und des neuen Tes- taments.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete am Samstag, den 29. April, 9— 11 Uhr vormittags im Schulhause entgegen. Vorzulegen sind: 1) Der Ge- burtsschein. 2) Der Impfschein. 3) Das Abgangs-Zeugnis der zuletzt besuchten Schule.


