B. Kuratorium.
Betreffen d.
Die Jahres-Rechnung 1892/03 folgt zurück. Es ist Decharge
Die im Etats-Entwurf für 1. April 1804/97 für den Zeichen- Unterricht eingestellt gewesene Remuneration von jährlich 900 Mark ist gestrichen worden. In diesem der Stadt Limburg zu gut kommenden Betrage werden also die Mittel zur Bewilligung einer Pension für Wingender vorhanden sein.
Der Etats-Entwurf für 1804/07 wird genehmigt. Einnahme und Ausgabe betragen je 412 82 Mark. Drei Ausfertigungen
Die beantragten Vergütungen für Mehrstunden aus den Er— sparnissen des Gehalts des verstorbenen Lehrers Haub wird genehmigt. Desgleichen die Verwendung von 135 Mark für sächliche Ausgaben.
Dienstalterszulagen, welche fällig werden, bedürfen keiner Ge- nehmigung von Seiten des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums, nur in Zweifelfällen ist zu berichten.
Das Diensteinkommen für Rupin wird auf 2500 Mark festgesetzt. Davon sind 2350 Mark pensionsfähig. Für drei Mehrstunden (Turnen) sind demselben ausserdem jährlich 225 Mk. zu zahlen.
Das Diensteinkommen für Assmann wird auf 2150 Mark fest-
Die Bestallungsurkunde für den Elementar- und technischen Lehrer Assmann folgt bestätigt zurück.
Die im Voraus zahlbaren Dienstbezüge der Beamten, sowie der Beamtenpensionen können, wenn der Falligkeitstag auf einen Sonn- oder Festtag fällt, fortan schon am letztvorhergehenden Werktage ausgezahlt werden.
Den Anschluss an die Wittwen- und Waisenkasse für die Com- munalbeamten des Regierungsbezirks Wiesbaden betreffend
Das Kuratorium wird zu einer Aeusserung darüber veranlasst, in welcher Weise für die Hinterbliebenen der an der Anstalt angestellten Elementarlehrer gesorgt ist.
AIIjährlich am 1. April ist eine Uebersicht über die Dienstbezüge des Direktors und der Lehrer der Anstalt an das Königl. Provinzial-Schulkollegium einzusenden.
Es ist eine Nachweisung einzureichen, wie sich vom 1. April 1895 ab voraussichtlich die Einnahmen und Ausgaben an der Anstalt gestalten werden.
Datum Nummer
— ſ
1894
März 9. 8 3765 p
erteilt.
s. 8 1219
b
12 8 7558
sind vorzulegen.
„ 16. 8 1558 „ 21 8 042 Abril 4 S 1848
14 1248 V
gesetzt.
18. 8 2395
Juni 26.' III Nr. 1891,
8 28. 8 4332 Juli 4. 8 4071
„ 28. 8 7082 Aug. 20. 8 5383
Nov. 10. S. 7126 3 259. 7180
Bewilligung einer jährlichen Remuneration von 270 Mark für Er- teilung von drei Mehrstunden.(Drei Religionsstunden in der Vorklasse).
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