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III. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden am 24. April Morgens von 8—12 Uhr in dem Gymnaſialgebäude entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden an demſelben Tage Nachmittags 2 Uhr ſtatt, der Unterricht beginnt Dienſtag den 25. April Morgens 7 Uhr.
Nachdem durch Verfügung Großh. Miniſteriums des Innern ein neunjähriger Gymnaſialcurſus an allen Gymnaſien des Landes eingeführt iſt, genügt jetzt zur Aufnahme in die Sexta das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungsarten; dagegen werden Kenntniſſe im Lateiniſchen nicht mehr gefordert.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums zu Gießen. Profeſſor Dr. Weidner.


