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Samstag den 1. April Vormittags von 8—- 11 Uhr Tertia und Quarta. Religion, Glaſer.— Latein III, Wittmann.— Mathematik III, Rauſch.— Latein IV, Gaquoin.— Franzöſiſch III, Hainehach.— Griechiſch IV, Weiffenbach. An demſelben Tage Nachmittags von 2—5 Uhr Quinta und Serta. Religion, Glaſer.— Latein V, Weifſenbach.— Latein VI, Curſchmann.— Griechiſch V, Weiklenbach. Rechnen, Müller.— Geographie VI, Curſchmann.
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III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium für das bevorſtehende neue Schuljahr ſind Donnerstag den 20. April Morgens von 9—12 Uhr in dem Gymnaſialgebäude unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde zu machen, worauf am 21. und 22. April die Aufnahme⸗ prüfung Statt finden wird. Der Unterricht beginnt am 24. April. Das für die Aufnahme in die ſechſte Claſſe beſtimmte Lebensalter iſt das zurückgelegte 10. Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme in dieſe Claſſe ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, ziemliche Sicherheit in der Recht⸗ ſchreibung und im Gebrauch der 4 Grundrechnungsarten, Kenntniß der regelmäßigen lateiniſchen Declination und Conjugation, der Adjectiva und Pronomina. Wünſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſtätigen und gedeihlichen Fortſchreitens und der geſammten Entwicklung der Schüler, wenn ſolche, welche, für ein wiſſenſchaftliches Studium beſtimmt, das Gymnaſium abſolviren ſollen, den geſammten Curſus deſſelben durchmachen, mithin, ſobald Alter und Kenntniſſe ſie dazu befähigen, in die unterſte Claſſe, und nicht erſt ſpäter in die mittleren Claſſen eintreten.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums zu Gießen. Dr. Geiſt.


