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hat ferner eine unentbehrliche Zwischenstufe gebildet, welche den zu schnellen Uebergang aus den Schulklassen in die eigentlichen Gymnasial-Classen bei den- jenigen Zöglingen verhindert, die in den Elementen noch nicht die erforderliche Durchbildung haben. Denselben Nutzen, welchen die Stiftung dieser Classe bereits gewährt, verspricht auch die im Julius v. J. zuerst in den sprachlichen Gegenständen und dann im October in allen Lehrobjecten erfolgte Sonderung der Obertertia und Untertertia. Es ist für so manche künftige Lebensverhält- nisse der Schüler eines Gymnasii wichtig, die Tertia-Classe erreicht zu haben, dass ein Andrang nach dieser Classe sehr begreiflich ist. Die daraus aber sehr leicht hervorgehende Ueberfüllung derselben mit solchen Schülern, die kein höheres Ziel zu erlangen streben, würde das Fortschreiten der übrigen sehr hemmen, wenn nicht durch eine besondere Abtheilung der Art diesen Unbequem-
lichkeiten begegnet und zugleich die Schüler für den Unterricht in Secunda gründlicher vorbereitet würden, welche Classe für den Uebergang in viele Zweige
der bürgerlichen Thätigkeit und des Beamtenstandes eine wichtige Bildungs- stufe geworden ist. Ein Hochedler Magistrat hat es daher auf meinen Antrag genehmiget, und leicht die Zustimmung des Hochlöbplichen Schulcollegii erhal- ten, dass auch an dem Real-Gymnasio eine Ober-Tertia-Classe gebildet würde. Diese hat nun zu Michaelis v. J. mit 24 Schülern begonnen und den Erwar- tungen, welche die Lehrer von der Einrichtung derselben hegten, befriedigend entsprochen. Sonach zählt das Real-Gymnasium gegenwärtig 8 gesonderte Clas- sen, und bereitet die Schüler von den ersten wissenschaftlichen und sprach- kundlichen Anfangsgründen, die sich ein neun- bis zehnjähriger Knabe auf Ele- mentarschulen leicht schon angeeignet haben kann, mit möglichster Gleichwer- thigkeit der wichtigsten Lehrgegenstände nicht nur zu dem unmittelbaren Ueber- gange in das praktische Leben, sondern auch zu der Befähigung für solche Universitätsstudien vor, die einer höhern praktischen Thätigkeit hauptsächlich im Fache der Medicin, Jurisprudenz und Staatsverwaltung vorangehen müssen. 3) Was nun zunächst die Michaelis v. J. abgehaltene Abiturienten- Prüfung betrifft, so bin ich, weil es die erste war, welche auf dem Real-Gym- nasium Statt gefunden hat, dem Leser darüber einen etwas ausführlichern Be- richt schuldig, als sonst wohl für eine Einladungsschrift dieser Art gehört, um so mehr da es gewiss Vielen nicht unwichtig erscheinen dürfte, wenigstens aus


