Aufsatz 
Der Schulgarten des Realgymnasiums und der Realschule zu Gießen / von [Rudolf] Erb
Entstehung
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Drdnung der öffenklichen Prüfungen.

Freitag, den 1. April.

vormittags. nachmittags. 8 8 ½ UI Phyſtk, Geiger. 8 ½ 9 01I Engliſch, Dr. Sturmfels. Vorſchulke.

9 9 ½ UII Mathematik, Dr. Pitz. 9 ½ 10 COIII Franzöſiſch, Dr. Strack. 10 10 ½ UIII Engliſch, Dr. Störiko. 10 ½ 11 V Latein, Schaumann. 11 11 ½ VI Latein, Dr. Eger. 11 ½ 12 VI Rechnen, Fann. Bamstag, den 2. Kpril, vormittags.

8 8 ½ Kl. 2 Phyſik, Dr. Erb.

8 ½ 9 3 Geometrie, Weyell.

9 4 Geſchichte, Hedderich.

9 ½ 10 6b Franzöſiſch, Dr. Störiko.

23 Kl. 1. Baldauf. 3 4 2. Nückert. 4 5 3. Franz.

Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Realgymnaſtum, die Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 25. April von 9 12 Uhr im Schulgebäude entgegen⸗ genommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter feſtgeſtellt werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 26. April, vormittags von 8 Uhr an, ſtatt; der Unterricht beginnt am 27. April, vormittags 7 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben.

Nach den beſtehenden Vorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vor jedem Wohnungswechſel eines ausw ärtigen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung ein⸗ zuholen.

Diejenigen Schüler, welche Nichtheſſen ſind und ſpäter als mit dem Beginne der Oberſekunda eintreten, müſſen nach§ 2 des Übereinkommens der deutſchen Staatsregierungen(Reg.⸗Bl. Nr. 6 für 1889) die Erlaubnis der Unterrichtsverwaltung ihres Heimatsſtaates für dieſen Eintritt erlangen, wenn das Reifezeugnis im Sinne jenes übereinkommens rechtsgültig ſein ſoll.

Graßherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Kealſchule zu Gießen. DF. Rauſſ ch.