Aufsatz 
Prof. Dr. Hugo von Ritgen : Ein Lebensbild / von Otto Buchner
Entstehung
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Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Realgymnaſium, die Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 14. April von 912 Uhr im Schulgebäude ent⸗ gegengenommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter feſtgeſtellt werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 15. April vormittags von 8 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt am 16. April vormittags 7 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben.

Nach den beſtehenden Vorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vor jedem Wohnungswechſel eines ſolchen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung ein⸗ zuholen.

Diejenigen Schüler, welche Nichtheſſen ſind und ſpäter als mit dem Beginne der Oberſekunda eintreten, müſſen nach§ 2 des Uebereinkommens der deutſchen Staatsregierungen(Reg.⸗Bl. Nr. 6 für 1889) die Erlaubnis der Unterrichtsverwaltung ihres Heimatsſtaates für dieſen Eintritt erlangen, wenn das Reifezeugnis im Sinne jenes Uebereinkommens rechtsgültig ſein ſoll.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule zu Gießen.

Weihrich.

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