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4) Schreiben der Erzbiſchöflichen Behörde vom 4. Februar 1856, wodurch der kathol. Religionslehrer der Anſtalt auf ſein Anſuchen ermächtigt wird, den Vorbereitungs⸗Unterricht für die erſte h. Communion den Schülern der höhern Bürgerſchule wenigſtens bis zum Palmſonntage für dieſes Jahr verſuchs⸗ weiſe zu ertheilen; 3
5) vom 19. April 1856, Genehmigung Seitens der königlichen Regierung des im Lehrer⸗Collegium be⸗ rathenen Entwurfs zu Disciplinargeſetzen für die Zöglinge der Anſtalt;
6) vom 15. Mai 1856, Empfehlung der von Dr. Anton Göbel herausgegebenen Sammlung(„Biblio⸗ thek“) franzöſiſcher Werke für Schüler der obern Claſſen;
7) Beſchluß des Curatoriums der Schule vom 4. Juni 1856, daß„Freiſtellen nur ſo lange andauern ſollen, als der betreffende Schüler keine geringere Cenſur als Nr. Zwei erhalten habe“;
8) Verordnung des vorgeſetzten hohen Miniſteriums vom 9. Auguſt 1856, daß fortan von denjenigen Schul⸗Programmen, deren wiſſenſchaftliche Abhandlung einen Theil der Geſchichte Deutſchlands oder Preußens zum Gegenſtande hat, bald nach deren Erſcheinen Ein Exemplar an das Directorium der königlichen Staats⸗Archive einzuſenden ſei.
Das Schuljahr ſchloß am 20 Auguſt. Der Wiederanfang des folgenden wurde auf den 6. October beſtimmt.
Der Director der Anſtalt. Ch. J. Eſchweiler.


