4. Den ordentlichen Mitgiedern wird ein Stipendium bis zur Höhe voi 150 Mark pro Semeßter gevähet. Auch jind im Schloßgebäude 8 möblierte Zimmer als Wahnungen der onentliche Mitzleder zur unentgeltichen Benutzung vorhanden. Geſuche um Überlaſſung derfelben ſind an die Seminarditeltion zu uichten.
6. Auch ſolche erangel. Kandidaten, welche nicht dem Kon⸗ ſitorialbezitk Wiesbaden angehören, können unter Umſtänden auf genommen werden. Dieſelben haben bei ihrer Meldung auher
oben genannten Pupieren das Zeugnis über die beſtandene erſte theologiſche Prlfung vorzulegen. Auſgenommen haben ſe— abgeſehen von den Stiperdien— alle Richte und Pflchten ardent⸗ liher Mitglieder
s. Wenn auswärtigen Theologen auf ihr Anſüchen ſeitens des Kl. Konſiſoriums geftatet wird, nach abſuluiertem Scminar⸗ torſus in den naflriſchen Kirchendienſt einzutreten, ſo weiden ſie 8ſchon zum erſten theolegiſchen Eramen hier zugelaſſen uid nehmen Teil an den Stiyerdien.
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mMruc von Brkar Anar Pertzer in Gei


