4. Den ordentlichen Mitgliedern wird ein Stipendium bis zur Höhe von 150 M. pro Semeſter gewährt. Auch ſind im Schloſggebände—s möblierte Zimmer als Wohnungen der ordentlichen Mitglieder zur unentgeltlichen Benutzung vorhanden. Geſuche um berlaſſung derſelben ſind an die Seminardirektion zu richten. 2
5. Auch ſolche evang. Kandidaten, welche nicht dem Kon⸗ ſiſlorialhezirk Wieabaden angehören, können als ordentliche it⸗ glieder aufgenommen werden. Dieſelben haben bei ihrer Meldung außer den oben genannten Papieren das Zeugnis ther die be⸗ ſtandene erſte theolagiſche Prüfung vorzulegen. Aufgenommen haben ſie— algeſehen von den Stipendien— alle Rechte und Pfüchten ordentlicher Mitglieder,
6. Wenn auswärtige Theologen ſich ausdrücklich verpfti ten, nach abſoluiertem Seminarkurſus in den naſſaniſchen Kirche dienſt einzutreten, ſo werden ſie ſchon zum erſten theologiſchen Eramen hier zugelaſſen und nehmen Teil an den Stipendien.
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