Aufsatz 
Quaestiones Aristophaneae
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IX. Bekanntmachung.

Das neue Schuljahr beginnt Montag d. 9. April Morgens 7 Uhr; die Aufnahmeprüfung für diejenigen, welche bisher eine höhere Schule nicht besucht haben, soll an demselben Tage Morgens 9 Uhr abgehalten werden.

Die neuangemeldeten Schüler haben 1. ein Abgangszeugniss, wenn sie bereits eine andere höhere Lehranstalt besucht haben, 2. einen Impfschein, oder wenn sie das zwölfte Lebensjahr überschritten haben, einen Revaccinationsschein unbedingt beizubringen. Von Beibringung eines Geburts- oder Tavfzeugn kann abgesehen werden, wenn der Vater oder dessen Stellvertreter persönlich die nöthigen Angaben macht.

Die Wahl der Wobuung auswärtiger Sehüler unterliegt der zuvor einzuholenden Geneh- migung des Rectors.

Neuhaldensleben, den 15. März 1877.

Dr. Sorgenfrey.