Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 7. April Vormittags von 9 Uhr ab mit der Prüfung und Aufnahme neuer Schüler in das Gymnasium und die Vorbereitungs- Klasse.
Die Aufnahme kann nur erfolgen nach Beibringung eines Tauf-(Geburts-) Scheines, eines Attestes über hhehene Schutzp 1— bei Schülern, welche das zwölfte Lebensjahr überschritten haben, eines Nachweises der R ination—, sowie eines Zeugnisses über den bisher empfangenen Unterricht resp. eines Abgangszeugnisses..
Auswärtige Schüler bedürfen für die Wahl ihres Unterkommens, so wie für jede Verände- rung desselben der vorherigen Genehmigung des Directors.
Ebenso werden die geehrten Eltern unserer Schüler daran erinnert, dass sie mit der Ueber- gabe ihrer Söhne an die Anstalt sich des Rechtes begeben haben, dieselben ohne vorher eingeholte Erlaubniss des Ordinarius oder des Directors aus irgend einem andern Grunde als Krankcheit vom r ässi Ubesuche zurückzuhalten, und dass nachträgliche Entschuldigungen den Schüler wegen Versäumniss des Unterrichts nicht straflos machen können. rr.
Schüler, welche nach den Ferien ohne Abmeldung von der Anstalt wegbleiben, sind zur Zahlung des Schulgeldes für das nächste Quartal verpflichtet. 5
Jeder Schüler erhält zu Michaelis, Weihnachten und Ostern ein Zeugniss und hat dasselbe beim Wiederbeginn des Unterrichts nach den betreffenden Ferien mit der Unterschrift seines Va- ters resp. Vormundes versehen dem Ordinarius seiner Klasse vorzuzeigen.
Das Schulgeld beträgt vierteljährlich 18 M., für halbbefreite Schüler 9 M. und ist pünkt- lich am ersten Schultage jedes Quartals zu zahlen.


