Einige statistische Resultate
aus der am 3. December 1867 in Cassel vollzogenen Volkszählung
von
Dr. L. Römer.
Die Grundlagen zu den im Nachfolgenden gegebenen Tabellen bilden nicht die ursprüng- lichen Haushaltungs- und Zählerlisten, sondern Abschriften derselben, welche in der Canzlei des Stadtrathes bewirkt worden waren. Jene Listen mussten so bald an die Staatsbehörde abgeliefert werden, dass unmöglich Zeit zu einer unmittelbar daran zu knüpfenden längeren Berechnung gewonnen werden konnte. Hatte doch die Zählungs-Commission, deren Mitglied ich war, bis zum Ablieferungstermin vollauf zu thun, um nur die Revision der Listen zu vollziehen.
Die Abschriften sind leider nicht in gleich vollständiger Weise angelegt worden, wie die Formulare der Haushaltungslisten. Namentlich fehlt die sehr wichtige Angabe über die Art des Wohnens, zunächst ob im Haupt- oder Hinter- oder Seitengebäude, dann in welchen Stockwerken derselben. Dass sich, wenn man diese Unterschiede festhält, ein nicht unwesent- lich verändertes Bild über die Art, wie die Bewohner zusammenleben, wieviele Familien und von welchem Grade des Wohlstandes ein Haus bewohnen, wie stark die Zahl der Familien- glieder eines Bezirks durchschnittlich ist, ob und wieviele Dienstboten gehalten werden etc. — ergiebt, leuchtet ein, wenn man erwägt, wie sehr verschieden die Lebensverhältnisse der Bewohner in Vorderhäusern von denen in Hinterhäusern sind. Wenn im Vorderhause 3 Fa- milien, im Hinterhause 10 wohnen, wenn erstere durchschnittlich aus 8, letztere aus 3 Glie- dern bestehen, jene im Mittel 2, diese keine Dienstboten halten, so verwischen sich alle Eigenthümlichkeiten, wenn man ohne Unterschiede das ganze Haus als von 13 Familien be- wohnt ansieht. Etwas Aehnliches gilt von der Erwägung, wieviele Familien einer Strasse, oder eines Stadttheils, im Parterre, im ersten, zweiten etc. Stockwerke, oder im Erker leben.
Viel weniger Gewicht will ich darauf legen, dass in den erwähnten Abschriften die Abtheilungen über körperliche Gebrechen fehlen. Ich schreibe diesen Angaben nur geringe Verlässlichkeit zu, da man weiss, wie nicht wenige Familien Anstand nehmen, die Körper- mängel ihrer Angehörigen zu veröõffentlichen, wie wieder andere Familien aus begreiflichen Gründen diese Mängel vergrössern und wie endlich Vielen uus niederen Lebensverhältnissen geradezu ein vollständiges Urtheil über die Beschaffenheit des Gebrechens und über das dafür anzuwendende Wort fehlt.


