34
Der Kapitalbestand obiger Stiftungen, der in Schuldverschreibungen der K. Preuss. konsolidierten 3 ½ prozentigen Staatanleihe angelegt war, ist durch Einsendung der Obligationen an das Staatsschuldbuchbüreau in Berlin in 3 ½ prozentige Buchschuld lunter dem Konto ſ3nſe 0.] V 1535) umgewandelt worden.
5. Die Unterstützungsbibliothek, durch Hbern Professor Dr. Wilhelmi. ver- waltet, leiht die eingeführten Schulbücher, soweit der Vorrat reicht, an unbemittelte Schüler aus. Sie erhielt Zuwachs durch Geschenke von: 1) Herrn Professor Marchand: eine Anzahl Schulbücher; 2) Verlag von Freytag: Platos Gorgias, Hom. Ilias, Sallust, Isocrates Panegyricus; 3) Renger'sche Buchhandlung in Leipzig: Daudet, Erzählungen, von Gropp; 4) Buchhandlung des Waisenhauses zu Halle: Kirchhoff, Erdkunde; 5) Freytag in Leipzig: 27 Bändchen Klassiker.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Die neue Ferienordnung.
Der Herr Unterrichtsminister hat für die hiesigen höheren Schulen folgende Ferien- ordnung genehmigt: 1) Die Pfingstferien reichen vom Pfingstsonntag bis zum Montag nach Trinitatis einschliesslich. 2) Die Sommerferien beginnen mit dem 3. Sonntag nach dem 1. Juli und endigen nach 4 Wochen am Montag einschliesslich. 3) Die Herbstferien dauern 1 ½ Wochen, vom Sonntag nach der Michaeliswoche bis Mittwoch einschliesslich. Also für das bevorstehende Schuljahr:
1) Pfingstferien vom 26. Mai bis 3. Juni. 2) Sommerferien vom 21. Juli bis 19. August. 3) Herbstferien vom 6. bis 16. Oktober.
2. Schulschluss und Anfang des neuen Schuljahrs.
Sonnabend, den 30. März, findet die Verkündigung der Versetzungen und Austeilung der Zeugnisse statt.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Freitag, den 29. März, pünktlich um 2 Uhr nachmittags für die einheimischen Sextaner, für die übrigen Montag, den 15. April, statt, und zwar pünktlich um 9 Uhr vormittags. Anmeldungen sowie Abmeldungen nimmt der Unterzeichnete den 12.—14. April vormittags von 10—1 Uhr in seinem Amtszimmer entgegen.
Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April, pünktlich um 7 Uhr. Die Schüler haben sich vorher mit den für die betreffende Klasse ausgewählten Büchern nach Massgabe dieses Programms(S. 22— 23) sowie mit Schreibheften u. s. w. zu versehen.
Der Unterzeichnete ist stets an den Wochentagen mit Ausnahme des Sonnabends von 12— 1 Uhr in seinem Amtszimmer in Schulangelegenheiten zu sprechen.
Marburg, 25. März 1901.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Prof. Dr. Friedrich Aly.


