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sondern auch für manche andere Lehrstunde, für welche ein häuslicher Zeitaufwand beansprucht werden darf, dieser doch in praxi nicht beansprucht wird, so werden jene Maxima an den wenigsten Tagen wirklich erreicht werden. Dennoch können auch wir uns der Ueberzeugung nicht verschliessen, dass 3 9¾ Stunden selbst als seltenes Maximum für einen mittelguten Primaner zuviel ist. Wenn man aber deswegen die Directoren und Lehrer der Gymnasien anklagt, so richtet man diese Beschwerde an die falsche Adresse; wir wenigstens glauben nicht bei eiuem geringeren Maximum die sehr strengen Forderungen des Abiturienten-Examens erfüllen zu können und befinden uns bei diesem Glauben in Uebereinstimmung mit den Schulmännern anderer Provinzen, die zum Theil sogar noch weiter gehen.*) Wende man sich doch dahin, wo für diese Klagen allein Abhilfe zu finden ist, an die Staatsregierung, dass sie die Ansprüche an das Wissen und Können der Abiturienten ermässige und vereinfache oder— was mir als das bei weitem Beste erscheint— die ganze Reife-Prüfung aufhebe und so Schülern und Lehrern der Gymnasien ihre alte Freiheit zurückgebe, bei der Wissenschaft und Staat sich gewiss nicht schlechter befunden haben als bei dem jetzigen mechaunisch-uniformirenden Zwange. Man vergesse nicht, dass auch in den prüfungs- und controlereichen Verhältnissen des Altpreussischen Staats, als vor 70 Jahren dort die Maturitäts-Prüfung eingeführt werden sollte, sich sehr gewichtige Stimmen im Ministerium selbst dagegen erklärten.»Ancillon sprach sich für völlige Abschaffung der Abiturienten-Prüfungen aus; auch Süvern war geneigt, die Dimissionszeugnisse der Lehrercollegien ohne besondere Dimissionsprüfung für hinreichend gelten zu lassen.»**†) Ich glaube, dass es ein Glück für unser Vaterland gewesen wäre, wenn man nie weiter gegangen wäre. Denn die jetzige Ordnung erzwingt zwar von den schlechten Lehrern und den schlechten Schülern etwas bessere Leistungen, drückt aber wie ein Alp auf die guten Lehrer und die guten Schüler und bringt dadurch dem Ganzen einen Schaden, der durch jenen Nutzen nicht aufgewogen wird.
Die königliche Aufsichtsbehörde erblickte in der zahlreichen und eifrigen Theilnahme unsrer Schüler an den mancherlei facultativen Lectionen(Englisch, Italiänisch, Natur- kunde, Schreiben, Zeichnen, philolog. Privatstudien, Tacitus) eine Ueberlastung und beschränkte (Giehe Verfügung Nr. 18) diese Theilnahme für das Wintersemester so sehr, dass zwei Drittel und mehr der sich zu diesen Lehrgegenständen Meldenden ausgeschlossen wurden, einige davon (Privatstudien, Tacitus) ganz eingehen mussten. Dazu wirkte mit das gleichzeitige Gebot, alle obligatorischen Lehrstunden in die Normal-Schulzeit zu legen, da nun für mehrere facultative Lectionen sich kein geeigneter Platz im Stundenplan ermitteln liess. Der Director hatte bisher stets einige obligatorische Stunden als fünfte Morgen- oder dritte Nachmittagsstunden gelegt, einestheils weil nach hiesigem Gebrauch drei Morgen wegen des Confirmanden-Unterrichts der Herren Pfarrer von 11 Uhr an in vielen Classen von obligatorischen Stunden freigehalten werden mussten, anderntheils weil nur so die vielen facultativen Stunden ohne grosse Belästigung der Schüler(durch Zwischenstunden oder Besetzung freier Nachmittage) untergebracht werden
*) In der letzten Schlesischen Directoren-Versammlung(1879) wurde ein von dem Geh. Reg.-Rath Dr. Sommerbrodt gebilligter Antrag ängenommen, nach welchem für VI und V zwei, für IV und III drei, für II und I vier Stunden täglicher Hausarbeit das Mäximum sein sollen. Siehe Verhandlungen etc. Vierter Band, Seite 166 ff.
**) Wiese, Das höhere Schulwesen in Preussen. I, Seite 484.


