— 52—
und immer weit ausholende Erklärungen dieses Wortes, sowie sein steter griechischer Gebrauch, wenn wir lesen, dass Quintilian oixovoui als rhetorischen terminus technicus kaum zu erklären, geschweige zu übersetzen vermag(III, 3, 9: quae Graece appellata ex cura rerum domesticarum et hic per abusionem posita nomine Latino caret, womit zu vergleichen ist Seneca Ep. 89, 10: quam oizovoνεινπν vocant, administrandae rei familiaris scientiam).
3. dοσ und Sιαανκαάη ος.
Diese zwei Wörter kommen zur Abwechslung mit entsprechenden lateinischen Wörtern da vor, wo Tertullian die Fragen behandelt, ob einige Seelen aus irgend einem Gruude nach dem Tode hier noch zurückbehalten würden, oder, wenn sie auch in die Unterwelt aufgenommen wären, doch später auf Befehl oder nach Gutdünken für eine Weile zurückkehren könnten. Die eine Classe solcher könnten Unbeerdigte bilden, die andere solche, die durch einen vorzeitigen Tod(Kinder u. s. w.) an ihrer Ausbildung verhindert worden wären(Cimmatura morte praeventi — quae intempesktive obierant), er nennt sie auch vorzeitig weggeraffte(praerepti), denen man noch Gelegenheit geben wolle ihre Bestimmung zu erfüllen(tempora implere quae fuerant desti- nata). Ihnen setzt er die gegenüber, die eines gewaltigen Todes gestorben(vi erepti) sind, sei es nun auf gerichtlichem oder aussergerichtlichem Wege. Die Meinung der Gegner ging dahin, nur die letzteren zur Vollendung ihrer Aufgabe wieder auf die Oberwelt zurückkehren zu lassen. Darum sagt er(De An. 57):»Aut optimum est hic retineri secundum Aρ⁹ς, aut pessimum secundum Sιαιsανατοvé, ut ipsis jam vocabulis utar quibus auctrix(NB.) opinionum istarum magia sonat«. Im Folgenden setzt er nun diesen die im richtigen Alter Entschlafenen (usta aetate sopitas) und die durch einen ehrenhaften Tod Abgerufnen(proba morte disjunctas) entgegen. Gerade Jene aber riefen die Magier zu ihren Zwecken zurück, weil es glaublich erschiene, dass gerade die Seelen zu Gewalt und Unrecht neigten, welche selbst ein gewaltsames, ungerechtes und vorzeitiges Ende entrissen hätte(quas per vim et injuriam saevus et immaturus finis extorsit): Todesarten, welche nur mit Hülfe von Dämonen zu Stande kämen(immaturas et atroces effici mortes). Durch alle diese Wendungen sind die zwei Wörter so deutlich erklärt, dass hierüber nichts mehr gesagt zu werden braucht.
4. raneioꝓppövngig.
Der Paraklet der Montanisten trat nach Neander zur Zeit von Verfolgungen,»mannig- fachen allgemeinen Plagen, wie Erdbeben, Pest« u. s. w. auf. Da hätten nun die Christen, meint Tertullian,»im Hinblick auf diese Vorzeichen der letzten Drangsale und Kämpfe der Kirche durch die neuen Mahnungen und Warnungen des Paraklet sich in die rechte Stimmung ver- setzen lassen sollen, um jener Entscheidung auf eine würdige Weise entgegenzugehen«; nicht nur um den Zorn Gottes zu besänftigen, seinen Schutz und seine Gnade zu erlangen, sondern um sich selbst gegen die Lage der letzten Zeitläufte vorweg zu festigen, dadurch, dass sie eine rarενοονngtis ansagten, wo man das Gefängnis(durch Besuche gefangner Christen) kennen zu lernen, Hunger und Durst ertragen zu lernen und an Entbehrung und dürftige Kost sich zu gewöhnen hat(cum carcer ediscendus et fames ac sitis exercendae et tam inediae quam anxii victus tolerantia usurpanda sit, Jej. 12). Die Heilmittel solcher Dienstleistungen, sagt er ebenda im 13. Capitel, dienen nicht nur zur Versöhnung des göttlichen Richters, sondern auch zur Uebung der Zucht der Nüchternheit und Enthaltsamkeit. Kennen ja doch selbst, sagt er im 16. Capitel, die Heiden das ganze Wesen der rarerορονοs: Wenn der Himmel trotzt und das Jahr


