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(Act. 13, 17) übersetzt. Es stehen dem nicht nur die obenstehenden Beispiele(ich erinnere namentlich an den incolatus spiritus sancti im Fleische Christi), sondern auch die Bibelstellen entgegen, in welchen die Vulgata ⁴ροσσοο so verschieden übersetzt, dass es entweder gleich aceola(Act. 7, 6) oder advena(Act. 7, 29, Eph. 2, 19 auch bei Tertullian, 1. Petr. 2, 11) ist, oder wo αeοσοιν durch peregrinum esse(Luc. 24, 18) oder demorari(Hebr. 11, 9) wieder- gegeben ist. Ich meine, dass diesen Uebersetzungen gegenüber dann xανοισ vielmehr durch ein accolatus oder peregrinatio oder ein demoratio hätte wiedergegeben werden müssen. Die Bibel- stelle, zu welcher Roensch das oben Citierte bemerkt, ist Apoc. 18, 4: EEelSare s aurig, 6 1⁴αςα εεονο, vα ν σeάνκꝛͥ³[Q ρmcxfonre ra*s A⁴αανρνειαι αν̈νκ, auf welche Tertullian De Cor. 13 mit den Worten auspielt: Ab ipso incolatu Babylonis illius in Apocalypsi(W F.) Joannis sub- movemur, nedum a suggestu. Der Zusammenhang, den diese Stelle in der Apokalypse hat, scheint mir aber vielmehr auf ein so enges, äusserlich rechtlich begründetes Verhältnis des zum Auszuge aus der Stadt aufgeforderten Volkes zu derselben hinzuweisen, dass bei längerem Ver- weilen in der zur Heimat gewordenen Stätte die Gefahr auch einer innerlichen Vergesellschaftung mit den übrigen Bewohnern derselben immer drohender an das Volk Gottes herantritt, und nach dem Grundsatze:»Gleiche Rechte, gleiche Lasten« auch eine gemeinschaftliche Teilnahme an dem göttlichen Strafgerichte diesem in Aussicht steht. So versteht es auch Tertullian: Wird uns einmal das Wohnen in Babylon untersagt, so auch die Teilnahme an dem, wodurch Babylon berüchtigt ist, an seinem Luxus; die Auflösung der Wohnungsgemeinschaft bedingt auch die Aufhebung der Lebensgemeinschaft.[Dass incolatus eine verbale Ableitung ist, geht aus dem gleichfalls bei Tertullian zuerst auftretenden incolare hervor.]
Wenn also aus der eben entwickelten Bedeutung von incolatus hervorgeht, dass es nach dem Zusammenhange, in welchem uerouriao De An. 30 vorkommt, qurchaus nicht der richtige Wert für dasselbe sein kann, so bleiben für die Erklärung des unrichtigen Gebrauches von ueroizia an unsrer Stelle nur zwei Wege übrig, und zwar folgende: Wir erinnern uns, dass Tertullian in der Bekämpfung eines platonischen Argumentes für die Unsterblichkeit der Seele begriffen ist, welches im Phädon des Näheren ausgeführt wird, und als dessen termino- logischer Kern die uεroiwnois&νενε éxzeice erscheint. 11) Dies könnte nun, in Tertullian noch nachklingend, in derselben Weise sich bei ihm mit drozia vermengt haben, wie oben A†ανακντναννdν mit Soεε⁵ες, so zwar, dass er von drowuνla das Grundwort beibehielt, von leroiænous dagegen den präpositionalen Teil der Zusammensetzung aufgriff und mit jenem ver- band. Dachte er also an ueroirngis, so war migratio der richtige lateinische Wert für das- selbe, wie das Beispiel Cicero's beweist, welcher Tusc. I, 12, 27 jene beiden in der Apologie vorkommenden Substantive(A. 118) wiedergiebt durch quandam quasi migrationem commuta- tionemque vitae und Tusc. I, 41, 97 ueroinnots allein so überträgt»ut in alium quendam locum ex his locis morte migretur.« Wenn Cicero ferner im Folgenden(ib.§ 98 in.) das pla- tonische àmπι πναυνπσααι εέσσσιι ε Sdvαrosς ν Sede eig daνν τ6αν überträgt durch migrationem esse mortem in eas oras etc., so ist offenbar, dass nur das von Cicero wahrscheinlich selbst erst gebildete migratio den begrifflichen Wert jener griechischen Ausdrücke möglichst adäquat dar- stellen konnte. Allein da Tertullian, wie aus Anm. 113 ersichtlich, um andre und zum Teil
¹¹) Phaed. 117 C und Apol. Socrat. 40 C: ueꝓτ‿☚ρεομ õς τιπννναα⁴αά̈νει ονυοσα*κα ueεoiνσ i Poxh o roor ron„S6„e elg dà³*³ον τιναον.


