Aufsatz 
Geschichte des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums zu Giessen / von August Messer
Entstehung
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und philoſophilchen Fakultät beftand, billigte einen von dem Geſchichtsprofefſor Gottfried Köfter ausgearbeiteten Plan. Ihm entſprechend wurde eine Reihe von Neuerungen ein- geführt. Von jetzt an erſcheinen Programme; zuerſt halbjährig, ſeit 1803 jährig, ſie enthalten noch keine Schul- nachrichten in unſerem Sinne höchſtens ausnahmsweiſe, ſondern fachwifſſenſchaftliche und pädagogiſlche Abhandlungen und die Einladung zu den öffentlichen Prüfungen und den damit verbundenen Redeakten. Dieſe letzteren wurden damals auch neu eingeführt; ſie fanden am letzten Nach- mittag der zweitägigen öffentlichen Prüfung ſtatt, von Schülern wurden dabei lateiniſche, griechiſche und deutſche Reden gehalten oder deutſche Gedichte deklamiert. Später iſt auch das Franzöliſche vertreten. Die beſondere Tracht der Schüler wurde abgelchafft; die zwei erſten Vormittagsſtunden am Donnerstag nicht mehr für den Kirchgang, ſondern für den Unterricht verwendet. Der Schulbeginn wirdwegen der Gelundheit der Kinder um eine Stunde verſchoben, alſo für den Sommer auf 7, für den Winter auf 8 Uhr verlegt. Die Geldftrafen(die damals noch üblich waren) wie auch die bisherige gewöhnliche Verſchiebung der Strafen bis auf den (monatlichen) Bettagz wurden abgeſchafft, dagegen ſoll auf der Stellein der unterſten Claſſe mit der Ruthe, in den oberen mit dem Stock und einem honorablen Carcer geltraft werden.

1 Diehl I, 285 ff. und 311 ff.

Vgl. Diehl II, 115. Dabei ſind ſolche(ſchwere) Beſtrafungen mit großer Feierlichkeit vollzogen worden. Zum Belege dafür ver- weiſe ich auf eine von Rambach mitgeteilte Aufzeichnung Benners: 1735 gelſchahe es, daß 2 Schüler Senner, ein primaner, und Andres Franz, ein Secundaner, mit einander in der Pedell-Stube ſpielten und da erſterer eben ſein federmeſſer in der Hand hatte, bekam dadurch letzterer unvermuthet und ohne Vorſatz einen Stich... Die Wunde war ſchon nach einigen Tagen wieder geheilt. Benner verhängt eine Strafe. Der Rektor aber beſchwert ſich beim Senat, daß er in einer ſo wichtigen Sache(in re tanta) allein das Urteil geſprochen. Die Angelegenheit wird nach Darmſtadt berichtet.Secutum est principis mandatum d. 12. oct. scriptum, in hanc sententiam, ut ego delictum hocce iuventutis, poena scholastica castigandum curarem. Quod feci d. 21. Octobris et utrumque adolescentem praesentibus omnibus praeceptoribus et discipulis, virgis caedi sicut mos est publice iussi. Schädel, Beiträge 12, vgl. auch 9. Der monatliche Bettag war bereits durch die Kafſelſche Kirchenordnung von 1539 eingeführt worden. Darin ift ſchon die Verbindung des Bußtages mit kirchlicher Bußzucht angeordnet. Dies hatte dann auf die Schule ſeine Anwendung gefunden. Vgl. E. Simons,Evangeliſche Buß- und Bettagfeier in Deutſchland bis zum 30jährigen Krieg inPhilotesia P. Kleinert dargebracht, Berlin 1907, S. 126 f.