Aufsatz 
De periodorum Livianarum proprietatibus / Eduard Wesener
Entstehung
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11. Kriegslied,(Männerchor) von Boieldieu. 12. Welchen Einfluß übten die puniſchen Kriege auf die Entwickelung des römiſchen Staates

aus? Vortrag des Abiturienten Karl Uth, an deſſen Schluſſe er im Namen der Abiturienten von

der Schule Abſchied nehmen wird.

13. Die vier wahnſinnigen Brüder, von Kerner, vorgetragen von dem Oberſecundaner Chriſtoph Menz.

14. Inwiefern iſt das Zeitalter der Hohenſtaufen eine Hauptglanzperiode des deutſchen Mit⸗ telalters? Vortrag des Unterprimaners Friedrich Lotz, der am Schluß deſſelben die Aüſchiedsrede des Abiturienten Karl Uth im Namen der zurückbleibenden Schüler beantworten wird.

15.Was hör' ich draußen vor dem Thor(gemiſchter Chor), arrangirt von G. A. Henkel. 16. Entlaſſung der Abiturienten. Bekanntmachung der Verſetzungen der Schüler in höhere Claſſen.

Alle Freunde der Ingendbildung, insbeſondere die Eltern und Angehörigen der Schüler werden um freundliche Theilnahme an der öffentlichen Prüfung und Schlußfeierlichkeit angelegentlichſt gebeten.

Das neue Schuljahr wird Montag den 16. April, 8 Uhr Vormittags, im Prüfungs⸗ ſaale mit Choralgeſang und Gebet eröffnet werden.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium, welche unter Vorlage eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines und eines Zeugniſſes über den bisher genoſſenen Unterricht erfolgen müſſen, wird der Unterzeichnete an den drei letzten Tagen der Oſterwoche(12., 13. und 14. April) in den Vormittagsſtunden von 1012 Uhr entgegennehmen.

Die Angemeldeten haben ſich, wenn nicht unmittelbar vorher ein anderes kurheſſiſches Gym⸗ naſium von ihnen beſucht worden iſt, einer Prüfung zu unterziehen und zu derſelben, mit Feder und Papier verſehen, Montag den 16. April, 8 Uhr Vormittags, im Prüfungsſaale des Gymna⸗ ſiums einzufinden.

Wer in die Sexta eintreten will, muß in der Regel das neunte Lebensjahr zurück⸗ gelegt haben. Die Vorkenntniſſe, welche für dieſe Claſſe verlangt werden, ſind: a) Fertigkeit im deutlichen und nach Verhältniß dieſer Altersſtufe ausdrucksvollen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) Fähigkeit, eine kurze Geſchichte mündlich und ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler nachzuerzählen; c) Fertigkeit im Rechnen der vier Species mit ganzen Zahlen; d) Kenntniß bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſind hiernach zur Aufnahme in die Septa, in welcher Claſſe dieſe Sprache von ihren erſten Anfangs⸗ gründen an gelehrt wird, nicht erforderlich.

Fulda, den 18. März 1860. Dr. Eduard Weſener,

Gymnaſial⸗Director.