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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:
1. Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(VI); No. 5(V); zu 10 Pf.
2. Für die Ubersetzungen und Diktate: No. 5(VI); No. 6(—V); zu 10 Pf.
3. Für die Aufsätze: Hefte gröſseren Formats zu 18 Pf. 1
4. Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untertertia: besonders liniierte Hefte zu 10 Pf.
5. Für Mathematik No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pf.
Aufserdem Präparationshefte(10 Pf.) und Diarien(20 Pf.). Die bezeichneten Hefte
sind in allen hiesigen Schreibmaterialien-Làden vorrätig.
Wir erlauben uns, den verehrten Eltern unserer Schüler für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat, zu empfehlen. Die Schüler des Gymnasiums werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur mit animalischer Lymphe geimpft.
Für den Konfirmandenunterricht wird die Schule die Vorsorge treffen, daſs in Obertertia und soweit mõöglich auch in Untersekunda die Stunden von 11— 12 Uhr am Montag und Donnerstag frei bleiben oder mit entsprechendem Unterricht belegt werden. Für das sogenannte Gebet kann die Stunde von 11— 12 Uhr am Mittwoch nur in Unter- tertia berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich also, daſs diejenigen Schüler, die vor dem Konfirmandenunterricht das Gebet besuchen sollen, in Untertertia damit den Anfang machen und in Obertertia den Konfirmandenunterricht zum Abschlufs bringen. Die Schüler der Untersekunda, die während des Konfirmandenunterrichts ganz oder teilweise von dem Religionsunterricht der Schule auf Ansuchen der Eltern ent- bunden werden, können nach einem Erlaſs des Herrn Unterrichtsministers bei der Abschluſs- prüfung von der mündlichen Prüfung in der Religion keinesfalls befreit werden.
Wir erinnern auch in diesem Jahre daran, daſs von seiten der Verwaltung der israeli- tischen Religionsschule in den Räumen des Gymnasiums regelmäſsiger Religionsunterricht abgehalten wird, an welchem unsere Schüler unentgeltlich Anteil nehmen können.
Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1897/98 ist festgesetzt wie folgt: I. Osterferien vom 11. bis 25. April. Der 26. April ist wegen der Aufnahme- prüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 6. bis 9. Juni einschlieſslich. 3. Sommer-


