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(1241) betrug sie vielleicht 75 Marki), jetzt mehr als das Achtfache. Dabei war die jüdische Bevölkerung in Frankfurt im Jahre 1241, wie wir erfahren haben, an Zahl keineswegs unbedeutend.
Die Höhe der Judensteuer springt erst recht ins Auge, wenn wir zum Vergleich die Reichssteuer der Stadt heranziehen. In den Jahren 1336 und 1337 betrug sie 960 Pfund Heller²) oder, auf kölnische Mark reduziert, 533,3 Mark. Die Judenschaft Frank- furts zahlte also bedeutend mehr als die Reichsstadt.
Eine Reihe von Fragen knüpft sich an die jüdische Reichssteuer, die wir jedoch bei dem Mangel an genügendem Material nur höchst unvollständig beantworten können.
Die Steuer lastete auf der Gemeinde als solcher, nicht auf dem einzelnen*); die Gemeinde zahlte eine Pauschalsumme, ob diese einseitig von der kaiserlichen Kammer oder nach vorausgegange- nen Beratungen mit Vertretern der Judenschaft vereinbart wurde, wissen wir nicht, doch entspricht letztere Annahme mehr den mittelalterlichen Rechtsgepflogenheiten). Die Steuer, die in den Urkunden mannigfache Bezeichnung hats), wurde wohl nur für eine bestimmte Zeit festgesetzt, je nach dem Wachsen oder der Abnahme der Gemeinde stieg oder sank sie. Für uns ist das gewal- tige Anschwellen der Frankfurter Reichssteuer von Ende des drei- zehnten Jahrhunderts ein Beweis dafür, daß der Wohlstand der Gemeinde um diese Zeit erheblich zugenommen hat, oder daß viel- leicht wegen der Anziehungskraft der Messen ein nicht unbeträcht- licher Zuzug erfolgt ist. Aus Wimpfen z. B. kam wohl jener Süß- kind, der die Leiche des Rabbi Meier von Rothenburg auslöste.
Das Steuerobjekt war lediglich das bewegliche Vermögen, der Immobilienbesitz blieb steuerfrei. Nehmen wir an, daß die Frank- furter Juden ebenso hoch besteuert wurden wie die Friedberger'), so zahlten sie von jeder Mark Silber 3 Pfennige, d. h. nur wenig über 2%, eine recht mäßige Abgabe, wie die Friedberger Juden
¹) Wenn wir annehmen, daß Frankfurt die Hälfte der Steuern der wetterauischen Juden, also die Hälfte von 150 Mark bezahlt hat.
2) Siehe Stobbe S. 230 Anm. 84.
³) Siehe hierüber Rösel I. c. 54. Jahrgang S. 56 ff.
4) Siehe hierüber Rösel I. c. 53. Jahrgang S. 691— 692.
⁵5) Redditus annis singulis a iudeis nostris in Frankenvort a. 1286 bei Boehmer-Lau I, S. 247 Nr. 573 ebenso a. 1292: redditus apud iudeos Frankenfordenses percipiendi annis singulis, Boehmer-Lau I, S. 308 Nr. 619; und S, 310 Nr. 622; a. 1293: precaria iudeorum I. c. S. 316 Nr. 633; a. 1297 sturae iudeorum nostrorum, I. c. S. 355 Nr. 712; a. 1308: sturae, exactiones sive obventiones(Würdtwein, Subsid. diplomat. IV, 352 und VII, 348, ebenso in einer Urkunde Ludwigs des Bayern exactio seu obvencio. 1315, Lau II, S. 8 Nr. 11; a. 1315 stura et exaccio judeorum, camere nostre servorum. Lau II, S. 9 Nr. 12. Stiwer(stiur) l. c. S. 310 No. 415.
6) Rösel I. c. 54. Jahrgang S. 59, wo diese sagen:„Wir geben nichts Bedeutendes, nur 3 Pfennige von der Mark(Sokuk).“


