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actes durch irgend welches Motiv(und im concreten Fall durch ein bestimmtes Motiv) vor Augen. Die Macht des bösen Willens aber kann wohl für die psychologische, nicht aber für die meta- physische Seite der Frage als Beispiel dienen. In ihr nämlich ist die Nothwendigkeit, die den Willen bindet, eine ganz andere als im ersten Falle. Zwar verhält sich die Nothwendigkeit des ersten Falles zur Nothwendigkeit des zweiten Falles wie das Gesetz im allgemeinen zum besonderen Fall in der Anwendung, aber der Grund für die Besonderung läſst sich aus dem allge- meinen Gesetze nicht ableiten; die Besonderung stammt von anderer Seite, und die Art derselben kann nur auf Grund einer eingehenden psychologischen und ethischen Untersuchung er- mittelt werden. Schopenhauer hat die Besonderung in der mannigfachen Art der Bindung des Willens, in welcher der- selbe in seiner Sonderexistenz(die er sich wahrt, so lange er noch kümpft) aufgehört hat und, wenn auch durch Selbstbestim- mung, unterworfen erscheint, nicht in Betracht gezogen. Indem er vielmehr seine Beispiele vorwiegend aus dem Bereich des in der Gewohnheit und in der Furcht gebundenen oder gar des bösen Willens wählt, übergeht er die allerwichtigste Seite der gan- zen Frage, die dieser Macht des bösen Willens gegenüberstehende Thatsache des sich von jener Macht befreienden und, worauf Herbart in seinen Briefen über die Freiheit des menschlichen Willens so schön und treffend aufmerksam macht, des sich im Wechsel, gleichsam im Spiele mit den Objecten, die nie eine volle Herrschaft über den Willen ausüben sollen, freihaltenden Willens*).
*) Mit Recht bemerkt Thilo(Zeitschrift für exacte Philosophie, Bd. VII, S. 310):„Wohl aus dem Grunde, daſs Schopenhauer sich mit einer solchen (nämlich der intelligibelen) Freiheit begnügt, ist der gröfste Mangel dieser Schrift hervorgegangen. Dieser besteht aber in dem gänzlichen Fehlen eines Nachweises, wie und wodurch es möglich sei, sich einer wahren und werth- vollen Willensfreiheit anzunähern, d. h. der Determination des Willens nicht durch irgend welche Begierde nach Objecten, sondern durch das selbsteigene sittliche Urtheil. Davon hat Schopenhauer im Ganzen seines Systems wohl eine dunkele, verworrene Ahnung— in dem Quietiv des Willens— aber in dieser Schrift tritt dieselbe so weit zurück, daſs die Behandlung der mensch- lichen Willensfreiheit in derselben nicht einmal seinem eigenen Systeme ge- nügt.“


