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Stücken zu urteilen, die dieser Geschichtschreiber daraus mitteilt, anknüpfend an die letzten Zeiten der thüringischen Herrschaft über Hessen, die Regierung der genannten Landgrafen. Die letzte Nachricht scheint eine Begebenheit aus dem Jahre 1330 zu betreffen- Mit völliger Sicherheit ist hier zu erkennen, daß Heinrich und Otto im Mittelpunkte der Darstellung stehen, die keinerlei lokalen Charakter an sich trägt, vielmehr be- stimmt auf einen Verfasser hinweist, der vermöge seiner Stellung in der Lage war, sich über die meisten Er- eignisse, die Land und Fürstenhaus betrafen, ziemlich eingehend zu unterrichten ¹).
Nicht so häufig wie von Riedesels Arbeit hat Gerstenberg von der sog. Hessenchronik Gebrauch ge- macht. Diese scheint sich in der Hauptsache zeitlich an erstere angeschlossen zu haben, bringt dabei aber auch einzelne Nachrichten aus der Regierungszeit des ersten Landgrafen. Neben der Berücksichtigung der genealogischen Verhältnisse der Dynastie finden wir in der Hessenchronik wichtige und offenbar gleichzeitige Mitteilungen über Heinrich II. und namentlich über dessen Neffen Hermann den Gelehrten ²).
Daneben hat es aber noch andere Quellen für die Geschichte des Landes und seines Fürstenhauses im 14. Jahrhundert gegeben, die Gerstenberg nicht kannte: sie sind in den bereits erwähnten Darstellungen des Anonymus und Nuhns, die beide keinerlei Mitteilungen über ihre Gewährsmänner machen, zur Verwendung ge- kommen. Was diese über die Zeiten Heinrichs und Hermanns berichten, geht teilweise wohl auf gute, alte Quellen zurück, deren Überlieferung aber sich im Laufe
¹) H. B. Wenck, Hess. Landesgeschichte I. Von den Quellen d. hess. Gesch.§ 5 u. Pistor a. a. O. S. 59 ff. ²) Wench§ 7, Pistor S. 85 ff.


