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Ohne Erlaubnis des Lehrers sollen sie sich im Winter nicht auf das Eis, im Sommer nicht in das kalte Wasser begeben.
Ehrbare und anständige Spiele, die in körperlichen Bewegungen bestehen, sollen ihnen nach der An- strengung beim Lernen Mittwochs und Samstags eine Stunde lang gestattet sein.
Die Aufseher und Spione sollen mit Ernst ihres Amtes warten, und jede Woche sot jeder Aufseher drei Rulen, zwei Stöche und Kreide[Ruten, Stöcke, Kreide und Schwamm] bei sich haben. Dienslags. Donnerstags und Samstags[Mittwochs und Samstags] sollen sie das Lehrzimmer und die Porhalle reinigen, und wenn sie aus triftigen Gründen daran verhindert sind, einen Stellvertreter für sich ernennen.
Die Aufseher und Spione sollen nach dem Gebet die Namen derjenigen, welche sich auf der Strasse herum- getrieben haben, und derjenigen, welche die Schule versäumen, auf einem Zettel den Lehrern einhändigen.
. Mit dem Amt eines Kalefaktors(Heizers) soll zur
Winterszeit einer der unbemittelteren unter den älteren Schülern beauftragt werden, dem dann aus gesam- melten Beiträgen eine Belohnung zu teil werden soll, und dieser soll morgens und nachmittags das Lehr- zimmer ausräuchern(desinficieren)
5. Auf das Holz soll er pflichtschuldig Acht haben, es
nicht an andere verkaufen, bei seiner Verbrennung Mass halten und vor allem weder selbst brennende Holzstücke oder glühende Kohlen herausnehmen noch durch andere herausnehmen lassen.
Kaminbrände und andre Feuersgefahren soll der Kale- faktor zu verhüten eifrigst bestrebt sein.
Zum Schluss:„Mer etwas thut, uas sich nicht gesiemf, der soll dafür seine Strafe mit der Rute erhalten, denn das ist die Waffe, mit welcher wir gegen Ubertreler dieser Gesefse vorgehen“ oder:
Wer leichtfertigen Sinnes der Schule Gesetze missachtet, Wird mit der Rute bestraft, die ihm den Rücken zerbläut.
Das Gesetz ohne Strafe ist wie die Glocke ohne Klöppel.


