Aufsatz 
Geschichte der Lateinschule zu Friedberg : Festschrift zum Dreihundertundfünfzigjährigen Jubiläum der Grossherzoglichen Realschule und des Progymnasiums zu Friedberg in Hessen / von G. Windhaus
Entstehung
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Ermahnungen unzugänglich ist, so soll er ihn bei den Herren Schulpflegern zur Anzeige bringen.

. Einheimischen wie auswärtigen Schülern, die sich zur

Aufnahme melden, soll er[wenn sie das dafür nötige Verständnis haben] die Schulgesetze vorlegen und genau einschärfen, dass sie sich nach ihnen, wie nach einer Richtschnur, bei all ihrem Thun und Reden richten, und wenn sie nach voraufgegangener Prüfung mit Handschlag Gehorsam geloben, soll er sie auf- nehmen, wenn nicht, abweisen.

Fremden sowohl wie Bürgerskindern, die noch nicht über die Anfangsgründe hinaus sind, soll er, damit sie nicht ein Hemmnis für die andern werden, die Aufnahme verweigern und dieselben in die deutschen Schulen zuriückverweisen.

Schülern der obersten Klasse, die den ganzen Unter- richtskursus durchlaufen haben, soll er, wenn er sie für dessen würdig hält, mit Zustimmung der Herren Scholarchen aus dem Verband der Schule entlassen und sie beim Abgang auf die Hochschule mit einem Zeugnis versehen.

. Damit kein Schüler Unkenntnis dieser Gesetze vor-

schützen kann, soll er dafür Sorge tragen, dass sie nach jeder öffentlichen Prüfung vorgelesen werden.

.Jeden Monat soll er ein Tentamen, zur Zeit jeder

[Frankfurter] Messe aber eine öffentliche Prifung ansagen und dazu[den Herrn Burggrafen mit den Burgbeamten, die Herren Bürgermeister], die Herren Scholarchen, Pfarrer[Pfleger] und andere Leute von Bildung Tags zuvor einladen.

Die in der Prüfung angefertigten schriftlichen Ar- beiten[Stilübungen, Reden und Chrieen] soll er den Herren Schulpflegern einhändigen.

Dem ganzen Schülercötus soll er[mit Erlaubnis der Herren Scholarchen] nach den Prüfungen swei[vier] Wochen Ferien geben; zum Besuch des Gottesdienstes soll indes jeder Schüler auch. in den Ferien ver- pflichtet sein.

[Nach Schluss der Ferien] vor dem Anfang des neuen Semesters soll er die des Aufrückens würdigen[mit Zustimmung der Herren Scholarchen] in die oberen Klassen versetzen, die faulen Drohnen aber in die unteren zurückweisen.

[Von Leichenbegängnissen und Hochzeiten soll er seinen Amtsgenoössen in gewohnter Weise Anzeige machen.]

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