Aufsatz 
Geschichte der Lateinschule zu Friedberg : Festschrift zum Dreihundertundfünfzigjährigen Jubiläum der Grossherzoglichen Realschule und des Progymnasiums zu Friedberg in Hessen / von G. Windhaus
Entstehung
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Kurz, sie sollen einzig und allein die Übung im Auge haben, denn„nur die Ubung macht den Meister“. Auch die Verpflichtung liegt den Lehrern ob, darauf zu sehen, dass die Schüler nicht die deutsche Über- setzung zwischen die Texteszeilen kritzeln oder Textes- worte mit feinen Linien untereinander verbinden, sondern ohne solche Hilfsmittel selbständig übersetzen lernen.

Wenn auch die Klassen getrennt sind, so soll doch ein jeder Lehrer in jeder Klasse Aufsicht zu üben und Schüler jeder Klasse, die von ihm bei unrechtem Thun ertappt werden, lgelinde] zu strafen befugt sein. Beim Strafen sollen sie, soweit es die goldene Mittel- strasse zulässt, streng und energisch sein und bei Vergehungen eines Schülers sich niemals durch par- teiische Vorliebe, Fersprechungen, Aussicht auf persünliche VForleile und Geschenke ein duge zuzudrücken bewegen oder durch Hass gegen die Eltern leiten lassen.

.[Leichtfertige] Schüler[und solche], die sich auf den

Strassen herumtreiben, sollen sie nach Gebühr bestrafen.

. Aufpasser und Spione, sowohl allen Schülern bekannte

als geheime, sollen die Lehrer allwöchentlich in jeder Klasse ernennen.

. Allen Schülern sollen sie lateinischen und, wenn die

Ellern es wünschen, uuch deutschen Unterricht erteilen. [Unterricht im Deutschen ist auf Geheiss der Herrn Schulpfleger ausgeschlossen)].

. Privatschüler sollen sie zu Hause nicht haben, sondern

jeden ihrer Schüler der öffentlichen Schule übergeben.

. Die Zeit eines Monates vor der Prüfung sollen sie

auf Wiederholungen verwenden.

. Keine ſauch nicht die geringste] Anderung sollen sie

ohne Zustimmung der Herren Scholarchen vornehmen.

Besondere Gesetze für den Rektor.

. Den Amtsgenossen soll er ein Vorbild der Arbeitsam-

keit, der Sorgfalt, der Gewissenhaftigkeit, der Nüch- ternheit und überhaupt aller Tugenden sein.

. Möglichst oft soll er die Klassen besuchen und nach-

sehen, wie seine Kollegen ihres Amtes walten.

. Diejenigen, die in der Erfüllung ihrer Amtspflichten

lässig sind, soll er des öfteren in freundschaftlicher Weise ermahnen, ihren Obliegenheiten gewissenhafter nachzukommen ſund ohne sein Wissen den Schülern nichts neues aufzubürden]; wenn ſaber] einer für seine