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für einen Pedellen nicht immer eine leichte Aufgabe war. Dabei stellte die Instruktion den Satz auf. daſs Schläge überhaupt„tierische Behandlung der Vernunft“ seien, weshalb gewünscht wurde, daſs dieses„traurige Disciplinarmittel aus unseren Gelehrten-Schulen ganz verbannt werde“. Für die beiden oberen Klassen des Pädagogiums wie für das Gymnasium war die Benutzung des Stockes jedenfalls untersagt. Die Regierung wollte überhaupt, daſs in die öffentliche Erziehung ein „liberaler Geist“ komme, wie auch in einer Verfügung vom 23. Mai 1818 betont wurde. Aber allmählich sah man sich veranlalst die Zügel strenger anzuziehen. Eine Verfügung vom 16. Februar 1821 bestimmte auf Grund höchster Entschlieſsung, dafs nur derjenige Schüler, der sich in den beiden unteren Klassen stets gesetzmälsig betragen und keine körperliche Züchtigung sich zugezogen habe, mit der Ehrenerklärung in die höhere Klasse versetzt werde, dafs er diesen Disciplinarmitteln entwachsen sei. Er sollte aber dieses Vorrechts durch Widerspenstigkeit und Roheit wieder verlustig werden. Wer in den unteren Klassen geprügelt werden muſste, sollte auch in den oberen so behandelt werden dürfen, wenn er sich nicht ein ganzes Jahr lang untadelhaft betrage. Wenn sich ein Schüler des Pädagogiums in allen Klassen körperliche Züchtigungen zugezogen, sollte er von dem Eintritt in das Gymnasium abgemahnt werden. Jedenfalls blieb er, wenn er auf dem Besuche des Gymnasiums bestand, dieser Strafe auch ferner unterworfen. Aufserdem wurde nun für das Pädagogium die Zulässigkeit der Karzerstrafe angeordnet und für das Gymnasium ein neues Disciplinarmittel durch die Bestimmung eingeführt:„Gefängnisstrafen mit steigender Strenge bis zu 14 Tagen, neben dem Besuche der Lehrstunden, werden in allen Klassen des Gymnasiums zuerkannt“.
Wir erfuhren oben, daſs die Behörden, insbesondere das Ministerium mit den Leistungen des hiesigen Pädagogiums nicht zufrieden waren. Worin die Gründe lagen, weshalb der Erfolg der gewissenhaften Arbeit des Lehrerkollegiums kein vollkommener war, wird aus unseren Darlegungen zur Genüge klar geworden sein. Es unterliegt keinem Zweifel, dafs die Organisation des Lehr- plans als solche einen wesentlichen Teil der Schuld trug, da die Lehrer im Grunde vor die Lösung einer in sich unmõöglichen Aufgabe gestellt waren. Dies entging freilich noch längere Zeit der Einsicht der maſsgebenden Kreise. Man suchte die Ursache des mangelhaften Resultats mehr in der unzureichenden Befähigung der vorhandenen Lehrkräfte. Insbesondere glaubte man, daſs der Rektor Keck seinem Amte nicht völlig gewachsen sei. Die Regierung hatte freilich seinem Eifer und seinem pädagogischen Geschick ein günstiges Zeugnis ausgestellt, aber im Ministerium dachte man darüber anders. Namentlich warf man ihm vor, dals er die Zucht nicht streng genug handhabe. Näheres über die Richtigkeit dieser Anklage ist aus den Akten nicht zu ersehen, doch berichtete später Kecks Nachfolger, er habe bei seinem Amtsantritt die Schule in üblem Zustande gefunden; die Schüler hätten nur mangelhafte Kenntnisse besessen und seien meist lässig und träge, ohne Zucht und Anstand und geradezu verwildert gewesen. Vermutlich waren bei dieser Schilderung die Farben etwas zu stark aufgetragen. Immerhin müssen wir in diesen Verhältnissen die Ursache suchen, weshalb die Regierung im Frühjahr 1822 eine Umgestaltung des Lehrerkollegiums vornahm. Der Rektor Keck wurde zum Pfarrer in Höchstenbach ernannt. Die Leitung des Pädagogiums erhielt der Prorektor Joseph Muth in Hadamar. Der Konrektor Fischer wurde in gleicher Eigenschaft nach Dillenburg und der dortige Konrektor Erlenmeyer hierher versetzt. Ferner erachtete man es, da inzwischen die Frequenz der Anstalt auf 125 gestiegen war, für notwendig, eine der vier Klassen in zwei Parallelabteilungen zu zerlegen und deshalb noch einen fünften Hauptlehrer anzustellen. Die Wahl fiel auf den Prorektor Lex, der bis dahin am Pädagogium in Idstein angestellt war. Diese Anstalt wurde nämlich mit dem Schlusse des Schuljahres 1821/22 wegen ihrer geringen Schülerzahl aufgehoben. So hatte das hiesige Pädagogium jetzt einen Rektor, zwei Prorektoren und zwei Konrektoren. Unter den Nebenlehrern war schon im Jahre 1821 die Anderung eingetreten, daſs an Stelle des mit Tod abgegangenen Schreiblehrers Schüſsler der Regierungskanzlist Georg Heinrich Metzler als Schreiblehrer beschäftigt und die Stelle des an die Hofkapelle in Biebrich versetzten Musiklehrers Rummel nicht wieder besetzt wurde.


