Aufsatz 
Festschrift zur Gedenkfeier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt / Königliches Gymnasium Wiesbaden
Entstehung
Einzelbild herunterladen

19

seit ihrer neuen Organisation entgegengetreten waren. Und in der That hatte die Schule allerlei Mifsgeschick. Von dem durch den Abgang des Prorektors Steinmetz und des Rektors Schellenberg bedingten Lehrerwechsel haben wir schon berichtet. Dann bewirkte eine im Nachsommer 1818 hier grassierende Ruhrkrankheit eine Unterbrechung des Unterrichts. Der Prorektor Lichtenberger wurde gemütskrank, so daſs er zur Herstellung seiner Gesundheit beurlaubt werden mufste. Es wurde daher im Januar 1819 der Kandidat Christian August Snell von Weilburg zur Vertretung desselben hierher berufen. Lichtenberger nahm Ostern 1819 seinen Unterricht wieder auf. Es stellte sich aber bald heraus, daſs er keine volle Genesung erlangt hatte und den Aufgaben des Dienstes in keiner Weise gewachsen war; deshalb wurde er im Frühjahr 1820 aus dem Amte entfernt. Leider erkrankte im Sommer 1819 noch ein zweiter Lehrer, der Konrektor Grimm, der von einem Schlaganfall betroffen wurde. Zwar erholte er sich von demselben wieder; da aber zu Anfang 1820 ein neuer Anfall sich einstellte, so muſste auch Grimm im Oktober desselben Jahres in Ruhestand versetzt werden. Zur Vertretung für ihn war im Januar der Kandidat Kirsch von Langenschwalbach dem Pädagogium zugewiesen worden. Als dann Grimm aus dem Amte geschieden war, wurde seine Stelle dem genannten Christian August Snell übertragen. Zum Prorektor wurde am 13. Mai der Reallehrer Philipp Schellenberg von Weilburg berufen. Es liegt auf der Hand, dals die geschilderten Krankheiten und der häufige Wechsel im Lehrerkollegium auf die Entwicklung der Schule schädlich einwirken mufsten. Als die Regierung darüber an das Staatsministerium am 20. April 1820 einen ausführlichen Bericht erstattete, bemerkte sie, nur der unermüdeten Thätigkeit und sorgfältigen Aufsicht des geschickten und mit den Eigenschaften zu einem tüchtigen Schulmanne begabten Rektors Keck sei es zuzuschreiben, dals die nachteiligen Wirkungen jener Verhältnisse nicht noch gröſfser geworden seien; denn die letzte Prüfung sei im ganzen günstig ausgefallen. Es war damit die öffentliche Prüfung gemeint, die gemäls der Bestimmung in§ 19 des Edikts¹)(S. 7) vor Ostern 1820 stattgefunden hatte.

Wenn nun die Regierung über den inneren Zustand des Pädagogiums noch ziemlich glimpflich urteilte, so herrschte im Ministerium und am Hofe eine schärfere Auffassung vor. Ja der Herzog, der sich für die Sache besonders interessierte, lieſs der Regierung durch den Staatsminister v. Marschall am 20. August 1820 eröffnen, es scheine das Lehrerpersonalebensowenig gegenwärtig wie bereits früher im Stande zu sein, die ihm obliegenden Pflichten vollständig zu erfüllen, obgleich bei diesem Pädagogium wegen der groſsen Anzahl der Zöglinge und dem Sitze der Centraladministration des Landes in der Stadt gerade die vorzüglichsten Lehrer ihre Anstellung finden sollten. Daher wurde die Regierung höchster Entschlieſsung zufolge aufgefordert zur Abstellung der Mängel die geeigneten Vorschläge zu machen. In diesem Ministerial-Erlaſse war ausschliefslich den Lehrern die Schuld an dem nicht völlig befriedigenden Zustande der Anstalt beigemessen. Es wurde übersehen, daſs billiger Weise noch andere Gründe in Betracht zu ziehen waren. Die Regierung hatte schon in einem Bericht vom 18. Dezember 1819 hervorgehoben, dals in Wiesbaden die Schwierigkeit, die öffentliche Erziehung mit der häuslichen in Einklang zu bringen, fast bei allen Schülern vorhanden sei, auch die Hoffnung ausgesprochen, dals hier eine Realschule ins Leben treten werde, die das Pädagogium zu entlasten im Stande sei. In der That besuchten manche Schüler das Pädagogium, die gar nicht daran dachten, sich gelehrten Studien zu widmen, sondern nur zu einem bürgerlichen Gewerbe sich vorbereiten wollten. Für diese wäre der Besuch einer Realschule gewils zweckmälsiger gewesen als der des Pädagogiums. Nun bestimmte freilich§ 5 des Edikts:Realschulen für die männliche Jugend, um in denselben die für Handwerker, Künstler und ein landwirtschaftliches oder anderes

¹) Der hier angeordneten Prüfung wohnten gewöhnlich zwei Regierungskommissarien bei, die über das Resultat ausführlich zu berichten hatten. Aufserdem wurde nach§ 24 der Schulordnung noch eine Prüfung aller Klassen und in allen Lehrgegenständen am Schlusse des Sommerhalbjahres vorgenommen, bei der sämt- liche Lehrer zugegen sein mufsten.

2*