Conrector G. N. Wiener 1760. 253
Conrectors vorgeleſen und von dieſen handtreulich gelobt wurde, daß ſie dem Inhalt derſelben nachkommen wollten.
Die Anſtellung des ſoeben genannten Conrectors Wiener wurde gleichzeitig mit des Con⸗ rectors Vulpius Beförderung zum Rectorat betrieben. Zu Anfang Octobers 1759, als Vulpius das Rectorat noch zurückwies, kam man zunächſt auf den Gedanken, einen früheren Schulmann Heuſinger, der bereits ins Pfarramt eingetreten, nach Erhöhung der Rectoratsbeſoldung als Rector zu berufen, allein Senior Gabler widerſetzte ſich am 9. Oct. 1759 dieſem Vorhaben, weil der Stadt Vermögen dies nicht erlaube und weil Heuſinger„Pfarrer geworden und den Schul⸗ ſtaub nicht mehr einnehmen wolle.“ Dagegen beantragt er die Berufung des Conrectors an der lateiniſchen Schule zu Erbach im Odenwald Georg Nicolaus Wiener zum Rectorat des Gymnaſiums. Die Verhandlungen mit demſelben werden begonnen, allein die Berufung wird hinausgezogen, da der Graf von Erbach Wieners Entlaſſung verzögert. Mittlerweile wird Vulpius für das Rectorat gewonnen und Wiener tritt an deſſen Stelle als Conrector ein. Am 17. October 1759 unterzieht ſich Wiener nach geſchehener Aufforderung und Verſtändigung im Scholarchat zu Worms einem tentamen, indem er in lateiniſcher Sprache eine Abhandlung anfertigt, in der nach⸗ gewieſen werden ſoll, daß die Wiſſenſchaften, die auf ein feſtgegründetes Heil des Menſchen⸗ geſchlechts abzielen, ein Geſchenk der göttlichen Gnade und Offenbarung ſeien. Die noch vorhandene Abhandlung, 14 Quartſeiten, ſteht natürlich vollſtändig auf dem Boden der kirchlichen Orthodoxie, und ein derartiges Tentamen hatte vor Allem den Zweck, die Geſinnung des zu berufenden Lehrers zu erforſchen. Wiener nimmt nun förmlich die Conrectorſtelle an, geht nach Erbach zurück und ſucht am 22. Oct. bei der gräflichen Herrſchaft um Dienſtentlaſſung nach. Allein der Graf möchte Wiener ſeiner Lateinſchule erhalten, zieht ihn hin, macht ihm Vorſtellungen und Hoffnung auf Beſoldungszulagen u. ſ. w. Wieners Entlaſſung wird verzögert, weil deſſen Nachfolger noch nicht eintreten könne, und die jungen Grafen nicht ohne Hofmeiſter ſein könnten, u. ſ. w. Endlich meldet Wiener am 26. Jan. 1760, daß es Ernſt mit ſeinem Aufzug ſei, und er bittet den Magiſtrat um einen Freipaß für ſeine Fuhren, damit er nicht wegen Zolls oder anderer Anſprache auf dem Wege durch das Mainziſche und Pfälziſche Aufenthalt habe. Von Einem Hochedlen Magiſtrat wird am 1. Februar 1760 der Freipaß ausgeſtellt, in dem„alle und jede zu derer hohen Reichsſtände Zoll⸗ ſtätten verordnete Herrn Beamten geziemend erſucht und gebetten werden, Herrn Conrectoris Wiener anhero transportiret werdende Bücher und ſonſtigen Hausrath bei Vorzeigung dieſes frey und ungehindert anhero passiren zu laſſen.“ Am 3. März 1760 fand, wie oben bemerkt, zugleich mit der Einführung des Rectors Vulpius die Verpflichtung Wieners für das Conrectorat ſtatt.
Am 16. April 1761 berief Landgraf Ludwig VIII. von Heſſen⸗ Darmſtadt den Rector Vulpius zum Diaconus an der Hofkirche zu Darmſtadt, nachdem, wie das Decret ſagt,„Se. Durchlaucht auf Vulpius, in Anſehung ſeiner angerühmten guten Eigenſchaften ein vorzüglich gnädigſtes Augenmerk genommen, nicht zweifelnd, daß er, zumal als ein Landeskind, der Vocation zu folgen um ſo williger ſein werde, als dieſelbe nicht allein vor ordentlich anzuſehen ſei, ſondern man ſich auch von ihm bei der Hofkirche unter dem Segen des Allerhöchſten viel Gutes verſpreche“. Vulpius ſchreibt dem Magiſtrat unter dem 20. April, die Berufung habe ihn überraſcht, er habe, wie in Darmſtadt bekannt genug ſei, den Ruf abzuwenden geſucht. Auf der einen Seite habe er Verbindlichkeiten gegen den Rath, auf der anderen Seite ſehe er keinen Aus⸗ weg, den Befehlen eines Landesherrn entgegenzuhandeln, deſſen Ungnade ihn und ſeine Angehörigen über kurz oder lang auf empfindliche Weiſe treffen könne. Deshalb ſei er entſchloſſen, von dem Rathe die Entſcheidung ſeines Schickſals und die Beſtimmung, wie lange er noch an dem Gym⸗


