Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
Einzelbild herunterladen
  

246 Der Rath ſucht Rector M. Müller auf Lebenszeit an die Stadt zu binden 1737. Viſitator Beer 1738.

Pfarr⸗Ministerium in Predigten, administrirung des heil. Abendmahls oder anderen Ministerial- functionen gänzlich frei gelaſſen werden ſolle. Dem Rector M. Müller ſolle auch auf den in Gottes Händen ſtehenden Fall, daß er Alters, Krankheit oder ſonſtiger Schwachheit halben zur Verſehung ſeines Rector⸗Amts zum Theil oder gänzlich untüchtig werden ſollte, ſeine ganze Lebens⸗ zeit durch pro alimentis berührte ganze Beſoldung und Beſtallung Hausbeſtallung, Acciden⸗ talien und jährliche 240 fl. unverkürzt verbleiben und zu jeden Zeiten richtig gereicht werden. Wie ingleichen auch auf deſſen in Gottes Hand ſtehenden Todesfall deſſen hinterlaſſener Wittib gleichermaßen pro alimentis, ſolange ſie in Wittibſtand und hier wohnend verbleiben würde, ihre ganze Lebenszeit durch jährliche 100 fl. an Geld und an Naturalien 6 Malter Korn, 4 Malter Gerſten und 2 Ohm Wein verbleiben. Dahingegen Herr Rector M. Müller zugleich ſich engagirt, und Einem löblichen Magiſtrat verbündlichſt verſichert, daß er nimmermehr von hier weggehen, noch irgend eine Vocation von hier anderſtwohin annehmen, ſondern beſtändig allhier in hieſigen Dienſten verbleiben, und wie ohnehin Eines löblichen Magiſtrats Vertrauen zu ihm ſtehet, in Seinem Amte fernerhin und beſtändig, ſo lange Gott Ihm Kräfte dazu ſchenkt, treu, fleißig und eifrig fortfahren und beharren wolle.

Als der Gymnaſialviſitator M. Lautz am 20. October 1738 geſtorben war, trat an deſſen Stelle der Pfarrer Guſtav Friedrich Beer ein. Derſelbe war, nach der Predigergeſchichte der Chronik der Wormſer Gymnaſialbibliothek, eines Naſſau⸗Saarbrück'ſchen Inſpectors Sohn, geboren zu Saarbrück am 13. April 1698. Er legte den Grund zu ſeiner wiſſenſchaftkichen Aus⸗ bildung in dem Gymnaſium ſeiner Vaterſtadt, ſtudirte zunächſt in Straßburg, verbrachte dann längere Zeit in Saarbrück bei ſeinem Vater, deſſen Unterweiſung in theologiſchen und philoſopiſchen Wiſſenſchaften er genoſſen haben ſoll. Dann ſtudirte er zwei Jahre in Jena, begab ſich auch noch zum Abſchluß ſeiner Studien nach Halle, Leipzig und Wittenberg. Nach Saarbrück zurückgekehrt, verſah er in dem dortigen Gymnaſium acht Monate die Conrectorſtelle und wurde Feldprediger in dem franzöſiſchen Cavallerie⸗Regiment Royal Allemand. Nachdem er dieſe Stellung ungefähr vier Jahre eingenommen, wurde er nach Worms berufen, wo er am 23. Oct. 1725 ſeine Probepredigt hielt, am 24. Oct. ſein Anſtellungsdecret empfing. Dann reiſt er nach Saarbrück zu den Seinigen und nimmt in der Champagne von ſeinem franzöſiſchen Regiment Abſchied. Am 25. Nov. 1725 hielt er in der neu erbauten Dreifaltigkeitskirche ſeine Antrittspredigt. Im Jahre 1738 wurde er, wie oben geſagt iſt, Viſitator des Gymnaſiums.Lehre und Leben ſtimmten überein, Ernſt und Liebe waren in dieſem Mann ſo anmuthig mit einander verbunden, daß er von Jedermann hoch geſchätzt wurde; er ſtarb am 19. Februar 1765 im 67. Jahr ſeines Alters, im 40. Jahr ſeines hieſigen Predigtamts.(Muhl, Geſch. der ev. Stadtprediger, S. 15. 16., Chron. der Wormſ. Gymn.⸗Bibl., Fol. 425 b.)

Im Jahre 1740 wurde der Singchor des Gymnaſiums durch folgendes Rathsdeeret reorganiſirt.

Leges für den Unterricht in Muſik und Geſang, insbeſondere für den Singchor, d. d. 4. Nov. 1 740.

Nachdem ein E. E. Rath höchſt mißfällig verſpüren müſſen, daß, ſtatt daß das hier errichtete Chor ein Seminarium morum ac Litterarum bonarum ſeyn und zu Beförderung derer Studien dienen ſollte, das Gegentheil ſich geäußert und die Chorſchüler zu allerhand ohnerlaubten Ausſchweifungen und Nachläſſigkeiten in ihrem Studiren Gelegenheit gewonnen haben: ſo hat E. E. Rath nachfolgende Leges abgefaßt: 1. Solle bei Annehmung derer Chor⸗Schüler Rector und- Cantor fleißig mit einander communiciren, auf Dürftigkeit, Tüchtigkeit und gute Aufführung derer⸗