242 Der Viſitator vereitelt das Zuſtandekommen einer angemeſſenen Inſtruction für den Rector 1732—1736.
bezeichnend. Am 11. Sept. 1732 wird Rector Müller im Scholarchat zu einer Berathung mit Städtmeiſter Sen. Weiſe und Viſitator Lautz zugezogen. Dabei ſtellt ſich heraus, daß der Rector den M. Brenner in der fünften Klaſſe unterrichten ließ, aber einen ihm abverlangten Lehrplan dieſer Klaſſe den Scholarchen noch nicht vorgelegt hatte, weshalb der Rector wiederholt beauftragt wird, ſolches zu thun und eine Zuſammenſtellung der abſolvirten Penſa des M. Brenner dem Viſitator zuzuſtellen. In der erwähnten Sitzung des Scholarchats wird auch beſchloſſen, daß der Unterricht im Sommer Vormittags von 7—10 Uhr, Nachmittags von 1—3 Uhr gehalten werden ſoll, doch ſolle am Mittwoch und Samſtag Nachmittags geſchloſſen ſein. Im Winter ſolle Morgens von 8—10, Nachmittags von ½ 1—3 Uhr unterrichtet werden. Allein die Herrn Präceptores halten ſolche Anordnung nicht für geeignet und machen Gegenvorſtellungen, ſo daß dann löbliches Scholarchat am 10. November 1732 neue Beſtimmungen gibt, nachdem ſolche den Herrn Präcep⸗ tores vorgetragen und von dieſen„ohne einige Contradiction angenommen worden“. Hiernach ſoll im Sommer und Winter„umb halb 8 Uhr praecise ohne Annehmung einiger Entſchuldigung die gewöhnliche publique Schularbeit angefangen und bis 10 Uhr continuirt werden, ſo daß ihnen die nachfolgenden Stunden zur Privatarbeit frei bleiben“. Nachmittags wird von 1—3 Uhr unter⸗ richtet. Der Cantor ſoll Montags von 12—1 Uhr die drei unteren Klaſſen im Geſang unter⸗ richten, an den übrigen Tagen ſoll er dieſe Stunde zur Ausbildung des Singchors benutzen. Während nach der neuen Verfaſſung des Profeſſors May vom Jahre 1729 die Präceptoren Mittwochs und Samſtags Mittags eine Stunde hatten lehren ſollen, wird nun beſtimmt, daß am Mittwoch und Samſtag die Nachmittage frei ſein ſollten. Am 8. Dezember 1732 befiehlt das Scholarchat dem Rector und den übrigen Präceptoren, daß innerhalb dreier Tage ein jeder beſon⸗ ders ſeinen Typus lectionum dem Scholarchat in duplo einſchicke und dann das Weitere erwarte. — Am 22. Jan. 1733 wird im Scholarchat der Lehrplan der beiden unteren(4. u. 5.) Klaſſen nebſt den Gedanken des Viſitators verleſen und genehmigt. Darauf werden die Lehrer dieſer Klaſſen Cantor Fliedner und M. Brenner vorgefordert; es werden denſelben Verhaltungsmaßregeln gegeben, wonach die Beiden ſich in allem richten wollen. Solche Verpflichtung findet ohne Mit⸗ wirkung des Rectors ſtatt. Für die drei oberen Klaſſen dürfte im Weſentlichen der Lehrplan der drei oberen Klaſſen des May'ſchen Lehrplans beibehalten worden ſein.
Müller fühlt ſich ſchon ſehr bald im Dienſte der Stadt nicht recht wohl; weder ſeine dienſt⸗ liche Stellung noch ſeine perſönlichen Angelegenheiten werden nach den ihm gewordenen Ver⸗ ſprechungen und nach ſeinen berechtigten Erwartungen geregelt. Schon im Juni 1733 muß er mit Hinweis auf die ihm feierlichſt gegebenen Zuſicherungen ſeine Wünſche dem Magiſtrat vor⸗ tragen, nachdem er in Eßlingen ſein„gutes établissement, Freundſchafft, Vatterland, Vermögen, Hauß und Hoff mit unglaublich großem Verluſt und ſo zu reden recht als ein Saltzburgiſcher Exulant mit dem Rücken angeſehen habe.“ Müller fragt bei dem Rathe an:„ob man ſich, wie man faſt vermuthet, keiner förmlichen und hinlänglichen Instruction oder mehrerer Activitaet in der Rectione Gymnasii, wider aller Welt Gebrauch auch ehemalige hieſige Gewohnheit und der Sache ſelbſt erfordernde Nothwendigkeit, mittelſt Obrigkeitlicher Verfügung zu getröſten habe, als ohne welche ich dem in mich geſetzten Vertrauen ein Genüge zu leiſten, noch ſonſten das Gym- nasium in Flor und Aufnahm zu bringen oder zu erhalten mir nimmermehr getrauen kann, und mich nur bey mißlichem Erfolg hiemit auf das feyerlichſte verwahret, das mehrere aber bey anderer Gelegenheit hievon zu melden gehorſamſt vorbehalten will.“*) Da im Jahre 1735 die im Jahre
*) Ferner fragt Müller an, ob er ſich darauf verlaſſen könne, daß die in dem Gymnaſium ihm ange⸗ wieſene unausgebaute Wohnung ohne lange Verzögerung zum unentbehrlichen ökonomiſchen Gebrauch werde


