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238 Zwiſt zwiſchen Rector Jung und den Lehrern J. H. Friederich und J. Ph. Leonhardi.
1728 ein Maniſeſt an die Bürgerſchaft, in der er ſie auffordert, in Anſehung des großen und erſprießlichen Nutzens, ſo aus dieſem Seminario aller chriſtlichen Tugenden und freien Künſte der Jugend zuwachſe, am bevorſtehenden erſten Oſterfeiertag bei Aufſtellung der Collecten⸗Schüſſeln vor den Kirchenthüren, vor⸗ und nachmittags, zu endlicher Vollendung des Gebäudes ſich ſo gut und mildthätig zu bezeigen, wie die Nothdurft und Erheblichkeit eines ſo gottwohlgefälligen Werks es erfordern. Am 12. Dezember 1729 wurde die Einweihung des neuen Schulhauſes durch einen öffentlichen Morgengottesdienſt in der Dreifaltigkeitskirche und einen am Nachmittag abgehaltenen Redeact des Gymnaſiums feſtlich begangen. Des Rectors Jung Einladung zu dieſen Feierlichkeiten iſt noch vorhanden.
Conrector Nikolaus Koch trat nicht mehr als Lehrer in das neue Schulhaus und in die Durchführung des neuen Lehrplans ein, ſondern M. Phil. Val. Frank wurde im Herbſte 1729 an deſſen Stelle Lehrer der zweiten Klaſſe. Nachdem ſich die Vocation des M. Alefeld aus Gießen im Oct. 1729 zerſchlagen, wurde noch im Winterhalbjahr 1729—30 Johann Heinrich Friederich Franks Nachfolger in der dritten Klaſſe, und als Mag. Frank im Jahre 1730 Pfarrer zu Heuchel⸗ heim bei Worms geworden, wurde Friederich als deſſen Nachfolger Lehrer der zweiten Klaſſe mit dem Titel des Conrectors. Von Herbſt 1730 wird Johann Philipp Leonhardi von Mengeringhauſen, der dem Rath von den Profeſſoren May und Schupart zu Gießen und einem hohen Beamten in Darmſtadt ausgezeichnet empfohlen war, an Friederichs Stelle zum Lehrer der dritten Klaſſe ernannt, ſo daß im Herbſte 1730 als Amtsgenoſſen Rector Jung, Conrector Friederich, Magiſter Leonhardi und Cantor Fliedner in den vier Klaſſen fungiren. Unter dieſen Männern entbrannte bald ein entſetzlich erbitterter Kampf.
Zunächſt ſcheint ſich Rector Jung dem May'ſchen Lehrplan und den neuen Geſetzen des⸗ Raths nicht gefügt zu haben. Denn ſchon am 12. Sept. 1730 decretirte der Rath:„Löblichem Scholarchat wird recommendirt, dem Rectori ſeinen Unfug mit Ernſt zu verweißen und ihm an⸗ zubefehlen, denen Schuhl Legibus, worüber er handtreulich angelobet, ſich conform zu bezeigen, oder widrigenfalls die Dimission zu gewärtigen.“ Im Jahre 1728 lagen dagegen die Verhältniſſe noch ſo, daß der Magiſtrat den Zerfall der Ordnung des Gymnaſiums aus dem dreißigjährigen Zwiſte zwiſchen den Lehrern und Viſitatoren erklärt, und zwei Decrete vom 19. März und 2. April 1728, die den Viſitator Lautz in Schranken weiſen, ſind noch Beweiſe des Vertrauens für den Rector Jung und ſeine Collegen. Allein 1729 bis 1730 traten Johann Heinrich Friederich Eund Johann Philipp Leonhardi als Lehrer in das Gymnaſium ein. Der mehr als ſechzigjährige Rector Jung verſchließt ſich pedantiſch, eigenſinnig oder furchtſam gegen die guten Vorſchläge der eingetretenen jüngeren Collegen. Dieſe werden dadurch in die Arme des Viſitators Lautz getrieben, und ſchon ein Jahr nach dem Eintritt der jungen Lehrer beſchäftigen ſich Viſitator, Scholarchat und Magiſtrat mit den gegenſeitigen Klageſchriften der Collegen, bis es zu unerhörten Handlungen kommt. Ein Jahr nach ihrem Dienſtantritt berichten Friederich und Leonhardi, indem ſie ſich auf das Urtheil des Viſitators Lautz berufen, an die Scholarchen, daß es dem Gymnaſium an fernerem Zuwachs und Gedeihen nicht fehlen werde, wenn nur der Rector dahin zu bringen wäre, daß er eine beſſere Methode gebrauchte, gute Disciplin hielte und dabei mit ihnen in Friede lebte. Der Methode des Rectors wird vorgeworfen, daß er die Kinder entweder bloß auswendig lernen laſſe, wie in der Hauptlection der Theologie von ihm geſchehe, oder daß er Kleinigkeiten betreibe; er rede von den Fehlern der Grammatiker, über die zweifelhafte lateiniſche Orthographie, ob man Wormatia oder Vormatia ac. ſchreiben ſolle, behalte auch wider die Gewohnheit der gelehrten Welt die in den Legibus verworfene Pronunciation bei(vgl. oben S. 230), wodurch die


