220 J. Chr. Koderhalt wird Cantor im Juli 1700, M. Koch Conrector ſeit Febr. 1701.
Gemeinweſens bis zum Jahre 1730 oft an Mitteln zur Erfüllung ihrer Zahlungspflichten gefehlt zu haben. Denn die im ſtädtiſchen Archiv befindlichen Hauptbücher der ſtädtiſchen Rechenſtube erweiſen, daß die an die Gymnaſiallehrer zu zahlenden Gehalte oft unregelmäßig und oft nach jahrelanger Verſpätung bezahlt wurden. So erklärt ſich auch folgender Beſchluß vom 4. April 1699: „Auf des Städtmeiſters und der Scholarchen Bericht über Rector Strohms guten Fleiß und die ihm noch rückſtändigen Beſoldungen iſt resolviret worden, daß demſelben ſein Rückſtand ſowohl an Gelt, alß Wein und Früchten von Zeit ſeiner Dienſtantrettung annoch ſolle nachgetragen und richtig gemacht werden.“ Schon im Jahre 1698 ſoll ſich, wie Conrector Prof. G. W. Böhmer in einer am 3. Juni 1789 zur Erinnerung an die Zerſtörung der Stadt Worms gehaltenen Rede (S. 28) ſagt und die Geſchichtſchreiber der Stadt Pauli und Lange demſelben nachgeſchrieben haben, die Zahl auswärtiger Zöglinge des Gymnaſiums auf zwei und fünfzig belaufen haben, welche Zahl ſich vier Jahre nachher um die Hälfte vermehrt habe. Allein dieſe Angabe iſt weder quellenmäßig als richtig erwieſen, noch glaubwürdig. Denn erſt am 12. Juni 1699 beruft der Magiſtrat neben den ſeitherigen einzigen Lehrer, den Rector, einen zweiten Lehrer, den Cantor am Pädaäͤ⸗ gogium zu Darmſtadt Johann Chriſtian Koderhalt, der bereits vor der Zerſtörung der Stadt Worms Lehrer des Wormſer Gymnaſiums geweſen war(ſ. oben S. 126). Der Rath ſpricht in ſeinem Berufungsſchreiben dem befreundeten Cantor aus, wie die gute Stadt durch den grauſamen Krieg gänzlich zerſtöret und ihre Einwohner in das bittere Exilium getrieben worden, ſo habe das ſelbe auch ihren Freund und ſeine lieben Angehörigen mit betroffen; jedoch habe er bisher in Ihrer hochfürſtlichen Durchlaucht Ernſt Ludwig zu Heſſen⸗Darmſtadt Pflichten ſeine Subſiſtenz finden können. Sie ließen es nun ihre größte Sorge ſein, wie nach ihrer Rückkehr nach Worms das verfallene Schulweſen, Gott zu Lob und der Stadt zu Nutzen, wieder aufgerichtet werden möge, und da ſie in ſeine von langer Zeit her ihnen bekannte gute conduite, Fleiß und Treu in information der Jugend ein beſonder gut Vertrauen geſetzet und deswegen denſelben wieder gern in ihrer Stadt in Dienſten ſehen möchten, ſo vocirten ſie ihn im Namen Gottes zu der zuvor gehabten Stelle eines Cantors.“ Er empfing einen Gehalt von 200 fl., dazu ſeit 1701 als Haus zins 37 fl. 30 kr. Koderhalt diente bis 1707. Zum Conrectorat wurde zwar W. Scholl berufen, wie aus einem Schreiben hervorgeht, in dem derſelbe die gedachte Stelle annahm und auf deſſen Rande von einer Kanzleihand die Worte beigefügt:„Conrector Scholl acceptirt dieße ſtell.“ Da aber nach dem Rechenſtuben⸗Hauptbuch für W. Scholl niemals ein Gehalt vorgeſehen oder ausgezahlt wurde und ſchon im Jahre 1700 als Conrector Nikolaus Koch verzeichnet iſt, der freilich erſt 1701 eintrat: ſo iſt ſicher zu vermuthen, daß ſich die Vocation W. Scholls aus irgend einem Anlaß zerſchlagen. Da nach den Hauptbüchern der Rechenſtube an den Conrector Nikolaus Koch, für den im Jahr 1700 ein Gehalt von 150 fl. vorgeſehen, aber nicht ausgezahlt wurde, erſt im Jahre 1701 für 3 ½ Quartale Gehalt ausgezahlt wurde, ſo iſt anzunehmen, daß derſelbe c. 15. Febr. 1701 in ſeinen Dienſt eintrat. Koch war Conrector bis zum Jahre 1729. Von 1707— 1729 bezog er außer dem Jahresgehalt von 150 fl. eine jährliche Hauszinsvergütung von 37 fl. 30 kr. Auch ſein Gehalt wird ſehr unregelmäßig ausgezahlt, z. B. in den Jahren 1720 und 1722 wird nur der Betrag von je 93 fl. 45 kr. gezahlt, im Jahre 1723 werden dann 328 fl. 7 kr. verabfolgt. Bei den Scholarchatsacten des Wormſer Archivs hat ſich bis jetzt keine Nachricht über den Conrector Koch vorgefunden.
Weil es nun feſt ſteht, daß Rector Strohm 1698, Cantor Koderhalt 1700, Con⸗ rector Koch 1701 in ihre Stellen eintraten, ſo iſt nach dem damals in Worms herrſchenden Gebrauch, wonach jeder Lehrer nur in einer Klaſſe alle Lehrgegenſtände unterrichtete und die Zahl


