Wiederaufrichtung der Stadt Worms nach dem Brande und nach dem Ryswicker Frieden. 217
gannen ihre zerſtörten Häuſer wieder aufzubauen. Auch der Rath kehrte in die Stadt zurück. Schon vorher hatte er die Bewohner der Stadt auffordern laſſen, ihre alten Einrichtungen, auch die Zünfte wieder herzuſtellen. Am erſten Advent 1697 wurde zu nothdürftigem Behelf das noch in den Mauern ſtehende Tanzhaus auf dem Obermarkte für den Gottesdienſt eingeweiht und eingerichtet, weil das Kirchlein zu St. Meinhart in Folge zahlreicheren Zuzugs heimkehrender und neuer Bürger anfing zu eng zu werden. Am 19. Dezember unternahmen die Katholiken zur Feier des Friedens eine Proceſſion vom Dom durch die Speiergaſſe nach Mariämünſter; aber der Rath zu Worms proteſtirte dagegen, weil dieſe Proceſſion gegen die alten Verordnungen des Raths ver⸗ ſtoße und eine Verletzung der Stadtfreiheit in ſich ſchließe. Wie der Rath, um das baldige Emporblühen der Stadt zu fördern, neue Bürger aufnahm, ſo ſchloß er am 13. Juni 1699 ein bemerkenswerthes Concordat mit der reformirten Kirchengemeinde zu Worms ab, wodurch„die Reformirten zu Bürgern und Beiſaſſen in und zu ewigen Zeiten aufgenommen ſein und werden ſollen.“ Der erſte von den 14 Artikeln dieſes Concordats war für das lutheriſche Gymnaſium zu Worms von Wichtigkeit. Derſelbe lautete:„Gibt ein hochedler und hochweiſer Rath dieſer Stadt denen reformirten Bürgern und Einwohnern hieſelbſt itzt und zu ewigen Tagen das öfeentliche Exercitium ihrer Religion, mit Predigen, Taufen, heil. Abendmahl halten, copuliren und andern zu ſolchem Gottesdienſt gehörigen Uebungen, und zwar in einer Kirch und teutſchen Schul, auch privatim einen Sprachmeiſter in Niederländiſcher, Franzöſiſcher oder Walloniſcher Sprache zu halten.— Die Latinität bleibt in hieſiges evangeliſches Gymnaſium be⸗ ſtändig verwieſen.“ Mit der Wiederherſtellung des aufgelöſten Gymnaſiums der Stadt Worms wurde Mitte Mai 1698 nach dem Dienſtantritt des neuen Prorectors Johann Karl Strohm begonnen. In dem oben(S. 126.) erwähnten Entwurf der Grundſätze, nach denen Städtmeiſter Sen. Joh. Friedr. Seidenbänder die Stadt wieder herzuſtellen räth, ſpricht ſich der⸗ ſelbe in dem Abſchnitte„Schulen“ auch über die Wiederherſtellung des reichsſtädtiſchen Gymnaſiums. aus. Nicht nur wegen der hervorragenden Stellung, welche in Worms die Familie der Seidenbänder von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts und der genannte J. F. Seidenbänder als⸗ Dreizehner, Städtmeiſter und Schultheiß vor und nach dem großen Stadtbrand einnahm, iſt es von Intereſſe, deſſen Anſicht über die Wiederherſtellung des Schulweſens zu vernehmen, ſondern auch, weil aus ſeinen Worten die traurige Lage und die dürftigen Verhältniſſe der wieder er⸗ ſtehenden Stadt ſich klar ergeben.„Wie wir vorhero ein vortreffliches Gymnaſium gehabt haben“, ſchreibt J. F. Seidenbänder,„alſo wäre ſolches nebſt der teutſchen Schreib⸗ und Rechenſchul baldmöglichſt wiederum anzurichten. Dann man ſieht an artiger und unartiger Jugend, ja ſelbſt an erwachſenen Leuten, wie nöthig die Kinderzucht ſei. Inzwiſchen gibt dieſes Bürger, welche
*) Schon im Jahre 1694 entbrannte wieder der alte Streit zwiſchen dem Bisthum Worms und der Stadt Worms, als das Bisthum die Schrift erſcheinen ließ: Potestas ac Jurisdictio Episcopi Principis Wormatiensis in Civitatem Wormatiensem.“ Dieſer Schrift war eine„hiſtoriſche Relation von der abſoluten Gewalt und Herr⸗ ſchaft der vorigen Biſchoffen zu Worms über dieſe Stadt“ beigefügt. Dieſe biſchöfliche Schrift veranlaßte, daß der Rath zu Worms im J. 1695 die Gegenſchrift erſcheinen ließ:„Apologia der Stadt Wormbs contra Biſtum Wormbs.— Im Jahre 1734 gab Johannes Friedrich Schannat im Intereſſe und auf Beſtellung des Bisthums ſeine Historia Episcopatus Wormatiensis heraus, deſſen„Irrthümern und Zudringlichkeiten“ Johann Friedrich Moriz im Jahre 1756 ſeine Hiſtoriſch⸗diplomatiſche Abhandlung vom Urſprung derer Reichsſtätte, inſonderheit von der allezeit unmittelbaren und weder unter Herzoglich⸗ und Gräflich⸗, noch unter Biſchöflich⸗Weltlicher Jurisdiction jemals geſtandenen Freyen Reichs⸗Statt Worms“ entgegenſtellt. Im 18. Jahrhundert gaben Stadt und Bisthum eine Reihe von Streitſchriften gegen einander heraus.
28


